Baulexikon

Dachhaut

Die Dachhaut ist der Teil eines Daches, der vor Niederschlag, Wind und Sonne schützt, und auf der tragenden Dachkonstruktion aufliegt.

Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Dachhaut nur das äußerste Bauteil, das je nach Wasserdurchlässigkeit eingeteilt wird in:

Dachdeckungbesteht aus einzelnen Bauteilen, die nicht wasserdicht sind, sondern das Wasser konstruktiv über die Dachneigung ableiten. Unter der Dachdeckung kann eine zweite, ebenfalls ableitende Schicht verbaut sein.Dachabdichtungist vollständig wasserdicht (z. B. verschweißte Dachbahnen, Bleidächer oder andere fugenlose Metalle) und wird hauptsächlich bei Flachdächern eingesetzt.

Zum Schutz vor Ultraviolettstrahlung, mechanischer Beschädigung, Brand oder als ökologische Ausgleichsmaßnahme kann die Dachabdichtung z. B. mit Kies, Holz, Betonplatten oder einer Dachbegrünung abgedeckt werden. Diese Abdeckung wird dadurch nicht zur Dachhaut, sondern zu ihrem Bestandteil.

Begriffsdefinitionen

Ein Sprachgebrauch, der sich bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts findet: "… die getragenen Dachdeckung, als das Schutzmittel gegen Witterungseinflüsse im Gegensatz zum tragenden Dachgerüst.

Dachgerüst ist die Dachkonstruktion, das Tragwerk eines Daches, insofern ist Dachhaut eine Zusammenfassung der Begriffe Dachdeckung (Außenhaut) und Dachabdichtung (Unterkonstruktion der Dachdeckung).

Als Dachhaut bezeichnet der Dachdecker eine fiktive Fläche, die sich über die höchsten Punkte der Dachdeckung spannt.[2]

Als Rechtsterminus findet sich Dachhaut beispielsweise in deutschen Landesbauordnungen, im Zusammenhang mit der Bestimmung von Abstandsflächen: "Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut ..." (Musterbauordnung

Aber auch bei baukonstruktiven Festlegungen zum Brandschutz: "Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen." (Musterbauordnung) Darunter ist zu verstehen, dass Brandwände die Dachkonstruktion durchdringen müssen. 

Instandhaltung und Schutz

Die Dachhaut ist vielfältigen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Regelmäßige Pflege und Kontrolle sind daher wichtig, um Schäden vorzubeugen.

Nach deutscher Rechtsprechung ist eine regelmäßige Dachwartung Pflicht für alle Hausbesitzer. Der Besitzer muss sicherstellen, dass keine Gefahren wie herabfallende Dacheindeckung von seiner Immobilie ausgehen. Kommt er der Wartungspflicht nicht nach, können bei Unfällen hohe Schadensersatzansprüche auf ihn zukommen. Auch Gebäudeversicherungen fordern zunehmend den Nachweis regelmäßiger Kontrollen.[5] Professionelle Dachhandwerker bieten dementsprechend Wartungsverträge an, die einen einwandfreien Zustand des Daches garantieren sollen. Eine selbständige Wartung durch den Hausbesitzer gilt hingegen nicht als Nachweis seiner Sorgfaltspflicht.

Eine professionelle Dachwartung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Prüfung des Zustandes und der Beschaffenheit des gesamten Daches inklusive Dachfenster,
  • Erkennung von Korrosionsschäden,
  • Beseitigung von Ablagerungen, Rückständen und Pflanzenbewuchs,
  • Reinigung von Sand-, Schlamm- und Laubfängen in Dachrinnen und -kehlen,
  • Wiederherstellung des ungestörten Wasserablaufs bei Ein- und Überläufen,
  • Überprüfung und Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen,
  • Beseitigung von Undichtheiten und Mängeln,
  • Ausbesserung von Witterungs- und Sturmschäden,
  • Ersetzen schadhafter Ziegel,
  • Sanierung von Abdichtungen, Dichtmassen und Fugendichtungen.

Eine Dachwartung geht damit weit über die Leistungen einer gewöhnlichen Dachreinigung hinaus. Eine zusätzliche Schutzmaßnahme vor Dachschäden durch hohe Temperaturunterschiede und äußere Einflüsse wie Hagel bietet die Dachbegrünung. Eine Dachbegrünung schafft ausgeglichene Temperatur- und Feuchteverhältnisse und reduziert somit Spannungen in der Dachhaut.

Leistungsschutzschalter

Der Hausanschlusskasten (HAK, nicht zu verwechseln mit Hauptanschlusskasten für Telefon) ist ein vom Verteilnetzbetreiber (VNB) geforderter Kasten, mit dem ein Haus an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist und der sich in größeren Gebäuden im Hausanschlussraum befindet. Er ist die Übergabestelle vom Verteilungsnetz des VNB zur Verbraucheranlage. Vom Hausanschlusskasten führt eine Leitung zur Hauptverteilung, die unter anderem einen oder mehrere Stromzähler enthält. Zwischen Hausanschlusskasten und Hauptverteilung können auch spezielle Geräte eingebaut sein, zum Beispiel Leistungsschalter und Überspannungsschutzgeräte (Blitzstromableiter Klasse B/1/I).

Plombierung

Der Hausanschlusskasten liegt vor dem Stromzähler und führt somit ungezählte Energie. Aus diesem und anderen Gründen ist er, wie auch der Stromzähler bzw. der Zählerschrank, mit Plomben des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB) verplombt.

In Deutschland dürfen die Plomben bei Reparaturen oder Änderungen (in der Regel) auch von einem bei der Handwerkskammer und beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb entfernt werden. Nach Erledigung der Arbeiten meldet dieser Elektrobetrieb den Hausanschluss unverzüglich zur Plombierung an den Netzbetreiber.
Falls eine vertragliche Vereinbarung zur Plombierbereitschaft besteht, kann die eingetragene Elektrofachkraft auch selbst neue Plomben des Netzbetreibers anbringen.

Aufbau und Sicherungselemente

Der Hausanschlusskasten enthält die Hauptsicherungen des Gebäudes. Sie trennen den Anschluss bei einem Kurzschluss vor der Hauptverteilung oder bei starker Überlastung vom öffentlichen Versorgungsnetz. Die früheren Hausanschlusskästen waren oft mit Diazed-Sicherungen bestückt, heutzutage verwendet man NH-Sicherungen.

Aktuelle Hausanschlusskästen in Deutschland oder Österreich enthalten NH-Sicherungen der Größen NH000 bis NH2. NH-Sicherungen dürfen nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft mit speziellem Werkzeug, einem sogenannten "NH-Aufsteckgriff" (mit oder ohne "Stulpe") und Schutzausrüstung, wie beispielsweise langärmeliger Schutzkleidung und Schutzvisier gezogen oder ausgetauscht werden. Es besteht die Gefahr eines Lichtbogens beim Trennen unter Last. Selektive Leitungsschutzschalter bieten den Vorteil einer "laienbedienbaren Freischaltmöglichkeit".

Einbauort

In Deutschland ist der Hausanschlusskasten in der Regel im Keller an einer Außenmauer des Hauses angebracht und kann eventuell über ein zweites hereinkommendes Kabel nachfolgende Haushalte mitversorgen. In besonderen Fällen können Mehrfach-Hausanschlusskästen eingesetzt werden, zum Beispiel wenn es räumlich ungünstig ist, mehrere Zähler in einem Schrank zu konzentrieren oder wenn der Platz für einen zweiten Hausanschlusskasten fehlt (teilweise bei Doppelhaushälften).

Bei Stromanbindung über Dachständer befindet sich der Hausanschlusskasten am Rohr vom Dachständer unter dem Dach.

In den deutschen alten Bundesländern kamen teilweise auch Doppel-Hausanschlusskästen zum Einsatz, wenn das Gebäude über eine Motorsirene des Zivilschutzes verfügte, da die Sirene in dem Fall ohne Zähler mit dem Stromversorgungsnetz verbunden war. Im Falle einer Freischaltung des Gebäudestromnetzes blieb zudem die Sirene weiterhin einsatzbereit. Die Hausanschlusskästen waren dafür mit der Aufschrift "ZS-Sirene" entsprechend gekennzeichnet. Teilweise wurde aber anstatt eines Doppel-Hausanschlusskastens auch einfach ein zweiter Hausanschluss für die Sirene gelegt.

Lichte Höhe

Die lichte Höhe, auch Lichthöhe, und die lichte Weite, auch Lichtweite oder lichte Breite, sind zwei Maße im Bauwesen und den daraus abgeleiteten Nutzungen, wie zum Beispiel dem Verkehrswesen. Die lichte Höhe ist der freie vertikale, die lichte Weite der freie horizontale Raum. Zusammen werden sie auch als Lichte oder Lichtes Maß bezeichnet.

Die Maßangabe im Bauwesen Weite und Höhe bezeichnet die Größe einer Öffnung oder eines Durchlasses, etwa in der Wand, aber auch eines Weges, der frei von Hindernissen ist. Die lichten Maße orientieren sich dabei meistens an den Baurichtmaßen.

Verwendet werden die Begriffe für:

  • den freien vertikalen Raum zwischen Bauteilen und von Gebäudeöffnungen (Türen, Fenster, Durchlässe), siehe Lichtes Maß;
  • die Raumhöhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke; Beim Einbau von Bauteilen in Öffnungen sind lichte Höhe/Weite und Bauteil Abmaße nicht gleich, so kann eine Fensteröffnung beispielsweise die lichte Breite von 101 cm benötigen (99 cm Außenmaß + beidseits 1 cm Fuge).

Lüftungskanäle

Lüftungskanäle oder Lüftungsrohre sind ein wesentlicher Bestandteil von Lüftungsanlagen und dienen der Luftführung. Diese Luftleitsysteme bestehen zumeist aus rechteckigen oder runden Bauteilen, das heißt aus Kanälen bzw. Wickelfalzrohren. Strömungstechnisch betrachtet, ist die Verwendung von Rohren die optimale Variante, da in Kanälen nur der hydraulische Durchmesser genutzt wird. Lüftungskanäle sind zwar platzsparender zu montieren, der Herstellungs-, Montage- und Materialaufwand ist jedoch deutlich größer. Als Kompromiss haben sich zudem ovale Flachkanalrohre bei Luftverteilsystemen etabliert. Diese Rohre lassen sich, wie Wickelfalzrohre, kostengünstig im Spiralwalzverfahren herstellen.

Lüftungskanäle und -Rohre in Niederdruck- und Mitteldruckanlagen lassen sich am kostengünstigen aus dünnem, verzinktem Stahlblech herstellen und verarbeiten. Für besondere Anforderungen werden aber auch Kanäle und Rohre aus Edelstahl, Aluminium, diversen Kunststoffen, Textilien oder Faserzement wie Calciumsilicat verwendet. Sehr große Lüftungskanäle, für Luftmengen von zum Beispiel 300.000 m³/h wie etwa in Flughafengebäuden, werden gemauert oder aus Beton gegossen, und können unterirdisch einige Kilometer lang sein. Ein weiteres Unterscheidungskriterium bei der Beschaffenheit eines Lüftungskanals oder -Rohrs ist die Differenzierung zwischen Niederdruck-, Mitteldruck- und speziellen Hochdruckanlagen. Die DIN EN 12237 definiert in diesem Zusammenhang Grenzwerte für den statischen Druck von −500 bis +2000 Pa, unter welchem das Luftleitungssystem die geforderte Dichte einhalten muss. Zur Auslegung der Lüftung von Gebäuden werden Kriterien zur Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen in verschiedenen Produktnormen definiert.[4] Die in diesen Normen genannten Luftdichtheitsklassen können bezüglich der Leckluft traten auf alle Leitungsanlagen der Raumlufttechnik übertragen werden.

Begrifflichkeiten

Die luftführenden Elemente einer Lüftungsanlage werden in der Gebäudetechnik gewöhnlich als Luft- oder Lüftungskanäle oder nach der Bauart als Wickelfalzrohr oder Flexleitung bezeichnet. Gemäß der Definition im Blatt 1 der VDI 4700 dienen Lüftungskanäle als Teil einer Lüftungsanlage der Führung von Luft.

In dem Abschnitt 2 Begriffe der Lüftungsanlagenrichtlinie (2016) heißt es, Zitat:

"Lüftungsanlagen bestehen aus Lüftungsleitungen und allen zu ihrer Funktion erforderlichen Bauteilen und Einrichtungen.

Lüftungsleitungen bestehen aus allen von Luft durchströmten Bauteilen, wie Lüftungsrohren, -Formstücken, -schächten und -Kanälen, Schalldämpfern, Ventilatoren, Luftaufbereitungseinrichtungen, Brandschutzklappen und anderen Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch und Absperrvorrichtungen gegen Rauchübertragung (Rauchschutzklappen) sowie aus ihren Verbindungen, Befestigungen, Dämmschichten, brandschutztechnischen Ummantelungen, Dampfsperren, Folien, Beschichtungen und Bekleidungen.

Nach dieser Definition zählen zu den Lüftungsleitungen also auch die passenden Formteile wie Bögen, Übergänge, Reduzierungen, Abgänge, T-Stücke, Hosenstücke, Bundkragen, Schiebeflansch, Dachdurchführung, Deflektorhaube usw. und die Kanaleinbaukomponenten. Umgangssprachlich werden mit Lüftungsleitung manchmal lediglich die Bestandteile einer Entwässerungsanlage, welche zur Belüftung der Kanalisation und der Entlüftung der gebäudeinternen Abwasserleitungen dienen, bezeichnet. Als Lüftungsrohr wird umgangssprachlich ein eher klein dimensioniertes Element zur Luftführung bezeichnet.

Dichtheit

Die Luftdichtheit von Luftleitsystemen, die durch europäische Normung in Luftdichtheitsklassen (LDK) eingeteilt wird, ist ein wichtiger Faktor bei der Auslegung von Lüftungsanlage und hat als solcher direkten Einfluss auf die Investitions- sowie die Betriebskosten der Anlagen. Zum einen kommt es durch Leckagen zu Energieverlusten (Förderkosten bei Ventilatoren, Heiz- und Kühlleistung), zum anderen können sie auch zu Problemen in den zu versorgenden Räumen führen, da der Soll-Luftwechsel bzw. die Soll-Temperaturen nicht erreicht werden. Durch undichte Kanäle bzw. Rohre können auch ungewollte Schallemissionen entstehen.

Wenn eine Leitungsanlage hohe Leckluftraten, also hohe Verluste, aufweist, muss entweder der Ventilator eine entsprechend höhere Pressung erzeugen, was auch mit einer entsprechenden Dimensionierung der Stromversorgung, Lüfterräume, Schalldämpfer usw. einhergeht, oder die Anlage liefert am Bestimmungsort nicht die benötigten Luftmengen. Andererseits sind Leitungsanlagen mit geringen Leckluftraten auch mit einem hohen Montageaufwand und -kosten verbunden, so dass eine Abwägung über die Wirtschaftlichkeit der gewählten Maßnahmen in Bezug auf die tatsächlichen Erfordernisse getroffen werden muss.[8] Leckagen treten zumeist an Flanschverbindungen auf.

Die Klassifizierung und Prüfung der Dichtheit von Luftleitungen wird in verschiedenen Produktnormen behandelt.[9] In der Praxis relevante Kriterien zur Dichtheit von Luftleitungen aus Blech werden mit rundem Querschnitt durch die EN 12237 und mit eckigem Querschnitt durch die EN 1507[ definiert. Die in diesen Normen genannten Luftdichtheitsklassen A bis D können bezüglich der Leckluft traten auf alle Leitungsanlagen der Raumlufttechnik übertragen werden. Zentrale Kriterien der LDK sind die Grenzwerte zu dem zulässigen statischem Druck und der Leckluftrate. Die Lecklufttrate bezieht das Leckluft Volumen auf das Volumen der Leitungsanlage.

Die Luftdichtheitsklasse A, mit den höchsten Grenzwerten, ist in der Praxis nicht mehr relevant. Als Mindeststandard hat sich die Klasse B etabliert. Klasse C wird häufig als der Normalstandard betrachtet. Die Dichtheitsklasse D ist für besondere Anwendungen mit sicherheitsrelevanten Anforderungen relevant. Für besondere Anwendungen können auch noch höhere Anforderungen gestellt werden, beispielsweise für biologische Hochsicherheitslabore der Klasse 4.

Die EN 16798-3 definiert zur energetischen Bewertung von Gebäuden in Tabelle 19 sieben Luftdichtheitsklassen (ATC 7 – ATC 1), wobei die Klassen 5 bis 2 den von anderen Normen genutzten Klassen A bis D gleich gesetzt werden. In Bezug auf die Überprüfung der Dichtheitsklasse verweist die EN 16798-3 auf die EN 12599.[9] In den einzelnen Luftdichtheitsklassen werden zulässige Leckagen definiert. Die dort geforderte Luftdichtheit bezieht sich aber immer auf ein "installiertes (Luftleitungs-) System", also nicht nur auf eine einzelne Komponente des Luftleitungsstranges. Weiterhin muss beachtet werden, dass diese Dichtheit nichts mit der Luftdichtheit von Gebäuden, also dem Blower-Door-Test, zu tun hat und mit dieser nicht verwechselt werden darf.

Abdichtungsmaßnahmen

Bei der Herstellung und Montage von Luftkanälen ist gemäß VDI 6022 eine erhöhte Aufmerksamkeit auf Sauberkeit notwendig. Zum einen muss die Produktion und Verarbeitung der Luftleitungen als solche hochwertig sein[12] und zum anderen müssen geeignete Montagesysteme angewandt werden, um die geforderte Luftdichtheitsklasse zu erreichen. Bereits vor der eigentlichen Verarbeitung bzw. dem Einbau sind die Luftkanäle auf Beschädigungen zu prüfen. Durch die Verwendung geeigneten Dichtbandes oder anderer geeigneter Montagesysteme ist ein Erreichen einer hohen Luftdichtheitsklasse möglich.

Zunehmend werden Luftkanalprofile mit eingelegten Dichtungen verwendet und es wird beim Herstellprozess Dichtmasse in die Falze eingespritzt. Eine weitere Möglichkeit, erhöhte Dichtheitsanforderungen zu erfüllen, ist die Verwendung von angeformten Profilen. Hierbei gibt es keine Materialtrennung zwischen Bauteil und Flansch, weil der Flansch aus dem Bauteil heraus geformt wird.

Besondere Anforderungen an die Dichtheit werden vor allem bei öl- und fettdichten Kanälen oder Rohren zum Beispiel in Küchenanlagen oder bei Ölnebelabsaugungen an CNC-Maschinen gestellt. Im Rahmen der Inbetriebnahme kann die Dichtheit insgesamt begutachtet, gemessen und berechnet werden.

Nachweis der Luftdichtheit – Luftdichtheitsprüfung

Um zu gewährleisten, dass das Luftleitungssystem dicht ist und die geforderte Luftdichtheitsklasse eingehalten wird, muss eine Luftdichtheitsprüfung erfolgen. Diese wird beispielsweise in den Normen DIN EN 13779 "Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen",[14] DIN EN 12599 "Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen" und der VDI 3803 Blatt 1 "Zentrale Raumlufttechnische Anlagen – Bauliche und technische Anforderungen"[15] gefordert.

Gründe für eine Luftdichtheitsprüfung

Undichte Lüftungssysteme verbrauchen unnötig Energie (siehe Energieeinsparverordnung) und erhöhen das Risiko auf hygienische Beeinträchtigungen, was zwingend vermieden werden muss. In der Richtlinie VDI 6022[18] wird eine "hygienisch einwandfreie Qualität der Innenraumluft" gefordert.

Vorgehen bei einer Luftdichtheitsprüfung

Die Luftdichtheitsprüfung sollte durchgeführt werden so lange das System zugänglich ist, damit eventuelle Nachbesserungsarbeiten erfolgen können. Idealerweise erfolgt dies abschnittsweise und aufgrund des hohen Aufwandes stichprobenartig. Hierzu eignen sich verschiedene kalibrierte Prüfgeräte wie z. B. das Luftdichtheitsprüfgerät airLPT113. Diese ermitteln die Luftdichtheitsklasse nach DIN EN 13779,[19] DIN EN 1507 und DIN EN 12237 in raumlufttechnischen Anlagen. Um die Dichtheit zur überprüfen, muss das zu testende Luftleitsystem vom Restsystem luftdicht getrennt werden. Der Einsatz von Klebebändern oder Folie zur Abdichtung sollte vermieden werden und stattdessen fachgerechte Verschlüsse z. B. durch Enddeckel vorgenommen werden. Vor der Prüfung muss die Ermittlung der Prüfoberfläche nach DIN EN 14239 erfolgen.

An bereits vorbereitete Messöffnungen (Bundkragen, Revisionsöffnungen mit entsprechenden Anschlüssen) wird das Luftdichtheitsprüfgerät angeschlossen.[20] Der Druck sollte nun entweder als Überdruck für Zuluftleitungen bzw. als Unterdruck für Abluftleitungen in einer Größenordnung von 200 Pa, 400 Pa oder 1000 Pa ausgewählt sein, damit die Vorschriften der DIN EN 12599 erfüllt sind.[13] Das System wird unter Druck gesetzt, der Prüfdruck automatisch geregelt und konstant gehalten (nach DIN EN 1507 bzw. DIN EN 12237 ± 5 %) und die Leckluftmenge ermittelt. Nach DIN EN 1507 und DIN EN 12237 dauert der Messablauf 5 min. Das Messprotokoll kann an den integrierten Thermodrucker bzw. an einen USB-Stick übermittelt werden.

Maßnahmen bei zu hoher Leckluft Menge

Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass die Leckluft menge zu hoch ist, also die geforderte Luftdichtheitsklasse nicht erreicht wurde, müssen Nachbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Eine Sichtkontrolle der verschlossenen Luftleitungsenden, der Verbindungs- und Flanschstellen sollte als Erstes erfolgen. Wenn dies keine Klärung bringt, sollte hier ein fachkundiges Unternehmen zur Prüfung herangezogen werden. Machen sich nachträglich Leckagen bzw. deren Auswirkungen bemerkbar, hat dies meist nicht unerhebliche Kosten zur Folge.

Stabilität

Lüftungskanal, Lüftungsrohr, Formteile aus verzinktem Blech im Fußboden

Neben der Dichtheit ist die Stabilität ein wesentliches Merkmal von Lüftungskanälen. Die mechanische Stabilität wird hauptsächlich über die Materialstärke und verbauten Versteifungen bestimmt. Bei eckigen Lüftungskanälen sind die Profilrahmen aus gewalzten Blechbändern, über welchen die einzelnen Kanalsegmente miteinander verschraubt werden, eine gängige Form der Versteifung. Rohre werden hingegen in der Regel mit Bundkragen, Muffen, Nippeln, Schrumpfband-, Flansch- oder Steckverbindern verbunden und weisen daher nicht diese Form der Versteifung auf. Bei öl- und fettdichten geschweißten Lüftungskanälen oder -Rohren werden geschweißte Flansche verwendet. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Normen wie z. B. der DIN EN 12237, der DIN EN 1507 oder der DIN EN 1506 wurden die vormals geltenden DIN, welche Vorschriften über die notwendigen Blechstärken für den Bau von Luftleitungen lieferten, aufgehoben. Über die Grenzwerte für die Dichtigkeit und die statischen Drücke lassen sich jedoch die Rahmenbedingungen zur Festigkeit der Kanälen ableiten.

Bestehen Anforderungen an die Steifigkeit von Luftkanälen, werden diese in den Flächen geschränkt oder durch Versteifungen im Kanal sichergestellt.[21] Es werden aber auch Versteifungen aus Profilstahl auf den Außenseiten eines Lüftungskanal aufgeschweißt. Um die Luftströmung in Formteilen laminar zu halten, werden zum Beispiel Anströmkalotten oder Luftleitbleche in größeren Bögen oder Formteilen eingebaut.

Schnitt

Auch Riss oder Risszeichnung. Eine grafische Abbildung von Längs- oder Querschnitt des Gebäudes.

Sparren

Als Sparren oder Dachsparren bezeichnet man in Dachkonstruktionen die Träger, die von der Traufe zum First verlaufen und die Dachhaut tragen. In der Aufsicht sind sie üblicherweise rechtwinklig zur Traufe und zum First angeordnet. Der Dachsparren kommt entweder als geneigter Einfeldträger oder geneigter Mehrfeldträger, jeweils mit oder ohne Kragarm vor, z. B. in Verbindung mit einem Sparrenhalter am Sparrenfuß. Die Sparren übertragen die Dachlasten im Sparren- und Kehlbalkendach mit einer Holzverbindung wie Loch und Zapfen mit Holznagel auch mit Versatz oder nur mit Versatz wie Stirnversatz, Fersenversatz oder Doppelversatz auf die Dach- bzw. Bundbalken oder auf ein Betonwiderlager mit Fußschwelle und angenagelter oder verbolzter Knagge. Anders im Pfettendach da wird die Dachlast mit einem v-förmigen Ausschnitt wie Kerve, Kerbe oder Sattel auf die Pfetten übertragen. Beim Abbinden werden Sparren aus Vollholz so gelegt, dass ihr Stammende an der Traufe und ihr Zopfende an der First liegt. Der Sparrenquerschnitt bei historischen Dächern ist meist quadratisch oder leicht rechteckig stehend. Seit dem 19. Jahrhundert werden Sparren wegen ihrer Biegebeanspruchung überwiegend mit stehendem Querschnitt (hochkantig) eingebaut. Als Verbindung dient bei traditionellen Konstruktionen ein Sparrennagel, zusätzlich ist jeder dritte Sparren an seinen Auflagerpunkten durch Laschen, Zangen, Bolzen bzw. Holz-Verbinder z. B. Sparrenpfettenanker mit den Pfetten zu verbinden.

Insbesondere im süddeutschen Sprachraum werden auch Dachhauttragende Dachschräghölzer, als Rofen oder seltener als Rafen bezeichnet, die aber keine Hölzer der Dachkonstruktion sind. Im Gegensatz zu den Sparren sind Rofen nicht selbsttragend, sind im Firstbereich an zusätzlichen Hölzern meist mit Holznägeln aufgehängt, haben keine Verbindung zur Gegenseite, liegen ohne Kerven oder Sättel auf Rähm und Schwelle auf und haben keinen Horizontalschub nach außen.

Sperrholz

Sperrholz ist ein weit verbreiteter Holzwerkstoff mit hoher Festigkeit und Formstabilität und wird etwa in Bauwesen, Möbelindustrie und Modellbau vielfach eingesetzt. Es besteht aus mindestens drei miteinander verleimten und verpressten Holzlagen. Der Faserverlauf von zwei übereinanderliegenden Lagen steht jeweils im Winkel von 90°. Dadurch werden richtungsgebundene Werkstoffeigenschaften wie das Quell- und Schwindverhalten über die Plattenebene homogenisiert, der entstandene Werkstoff arbeitet im Gegensatz zu Massivholz nicht mehr nennenswert, das Holz ist "abgesperrt". Durch die Art, Anzahl und Anordnung der Holzlagen ergeben sich der Plattenaufbau und seine spezifischen Festigkeitseigenschaften. 

Die Lagen des Sperrholzes können aus Massivholztafeln, Furnieren, Stäben oder anderen Holzwerkstoffen bestehen. Unterschieden wird nach

  • Furniersperrholz, auch Furnierplatte oder schlicht Sperrholzplatte genannt, besteht ausschließlich aus einer ungeraden Anzahl an Furnieren, die symmetrisch zur Furniermittellage kreuzweise verleimt sind. Eine Platte über 12 mm Dicke und mit mindestens fünf Lagen wird als Multiplex-Platte bezeichnet.
  • Stab- bzw. Stäbchensperrholz, auch Tischlerplatte mit relativ dicker Mittellage aus gesägten Vollholzleisten (Stäben) oder Schälfurnierstreifen (Stäbchen) und wenige Millimeter starken, äußeren Furnierlagen.
  • Brettsperrholz, auch Kreuzlagenholz genannt, besteht aus mehreren, über Kreuz verleimten Brettlagen bzw. Massivholztafeln. Konstruktionen aus Brettsperrholz zählen zu den Massivholzbauweisen.
  • Zusammengesetztes Sperrholz besteht aus einer oder mehreren Innenlagen anderer Holzwerkstoffe wie Spanplatten oder nicht holzhaltigen Materialien wie Kunststoffschichten, beispielsweise zur Schalldämmung. Die Außenlagen bestehen aus Furnier.
  • Geringere Bedeutung in der Praxis haben Sonderformen wie Diagonal- und Sternholz. Bei Diagonalholz wechselt der Faserverlauf der Furniere bezogen auf eine Bezugskante zwischen 45 und 135 Grad. Die Furniere sind mit dem Faserverlauf somit diagonal ausgerichtet, behalten zueinander aber die kreuzweise Verlegung bei. Von Sternholz spricht man, wenn die Fasern der einzelnen Furnierblätter von Lage zu Lage in einem Winkel von jeweils zwischen 15 und 45 Grad verschoben werden.
  • Bootsbausperrholz oder Marinesperrholz wird durch die Verwendung spezieller Leime kochfest, seewasserfest und tropenfest. Zudem werden für die Deckschicht oft besonders schöne Edelhölzer verwendet. Die Qualität entsprechend verwendbarer Bootsbauplatten wird beispielsweise durch den Germanischen Lloyd geprüft und bestätigt.

Bei Furnierschichtholz werden die Furnierlagen demgegenüber parallel zueinander verleimt, so dass die Festigkeitseigenschaften stärker von der Richtung der Belastung abhängen als bei Sperrholz.

Eine Sonderform von Sperrholz ist das Kunstharzpressholz, auch bekannt als Pagholz oder Panzerholz. Beim Kunstharzpressholz ist der Mengenanteil von Kunstharz – meist Phenolharz – deutlich größer als bei allen anderen Sperrholzarten. Die Holzfasern werden nahezu vollständig vom Kunstharz durchtränkt, weswegen dieser Werkstoff andere Materialeigenschaften als Holz besitzt.

Traufe

Als Dachtraufe (kurz Traufe) wird im Bauwesen die untere Kante am Dach eines Gebäudes bezeichnet. Hier fließt während eines Regens oder bei Schneeschmelze das gesammelte Wasser der Dachfläche ab. Die Dachtraufe ist die untere als Kante ausgebildete, waagerechte Begrenzung der Dachfläche parallel zum First. Sie ist zugleich die Ablaufkante des Regenwassers, entweder als Tropfkante oder in Dachrinnen, wobei letztere angebracht sind, um von dort das Wasser seitlich durch Wasserspeier oder Fallrohre abzuleiten. Bei Walmdächern läuft die Traufe in einheitlicher Höhe um das ganze Haus. Die Seite des Hauses, an dem sich die Traufe befindet, wird als Traufseite bezeichnet, im Gegensatz zur Giebelseite. Ein Haus dessen Traufe parallel zur erschließenden Straße ausgerichtet ist, nennt man traufständig. Ein solches Haus wird auch als Traufhaus oder Traufenhaus bezeichnet.
Der Begriff traufständig bezieht sich ebenfalls auf die Orientierung eines Gebäudes in Bezug zur erschließenden Straße oder dem Platz. Bei traufständiger Bauweise stehen Traufe und First eines Gebäudes parallel zur Straße. Der Gegenbegriff in Architektur und Stadtplanung ist giebelständigAls "Traufpunkt" (auch "Traufenpunkt") wird ein Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche (Oberfläche der Außenwand) und der Dachhaut bezeichnet. Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als "Traufhöhe" bezeichnet.

Als begrenzendes Maß im Bauplanungsrecht entspricht die Traufhöhe nicht unbedingt in jedem Punkt der Höhe der Dachrinne über dem Erdboden, sondern wird gemittelt bzw. zeichnerisch ermittelt. Die maximale Traufhöhe kann in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden. In Berlin gilt beispielsweise häufig eine traditionelle Traufhöhe von 22 m. Im Bebauungsplan kann eine maximale Traufhöhe auch abhängig von der Dachneigung festgelegt werden, so kann sie z. B. für eingeschossige Einfamilienhäuser 3,5 m bei 45° Dachneigung und 4,0 m bei 35° Dachneigung betragen. Außerdem wird im Allgemeinen auch die Firsthöhe festgelegt, was zu weiteren Einschränkungen bei der Traufhöhe führt.

Die Bezugspunkte der Traufhöhendefinition beziehen sich in der Regel auf die Oberkante der öffentlichen Straße und den Schnittpunkt zwischen dem aufgehenden Mauerwerk, der Außenwand, mit dem Dachsparren. Auch hier kann durch den Bebauungsplan präzisiert werden, ob die Unterkante des Sparrens oder die Dachhaut maßgebend sind. Dachaufbauten lösen keine Traufhöhen im Planungsrecht aus. Die Traufhöhe ist immer an die Decke des letzten möglichen Vollgeschosses und der aufgehenden Außenwand angebunden.

Rohbau

Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen beim Bauablauf ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Porta Nigra) ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.  Nach Abschluss der Rohbauarbeiten müssen diese je nach Gebäudeklasse vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt traditionell der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet. In der Baupraxis erfolgen insbesondere bei größeren Bauvorhaben der Innenausbau und die Montage der Fassade begleitend zur Herstellung des Rohbaus. Solange es sich nicht um reine Ingenieurbauwerke handelt, ist die Planung des Rohbaus Bestandteil der gesamten Hochbauplanung des Architekten. Da der Rohbau gleichzeitig das Tragwerk des Gebäudes darstellt, ist an der Planung und Bemessung der Bauteile insbesondere der Tragwerksplaner als Fachingenieur für Statik wesentlich beteiligt. Bei größeren Bauvorhaben wird die Erstellung des Rohbaus gerne vom Bauherrn an einen Generalunternehmer (kurz GU) übergeben, der dann seinerseits die verschiedenen Gewerke koordiniert.

Das Rohbaugewerk wird auch als Bauhauptgewerk bezeichnet. Tatsächlich sind je nach Baumaterial und Konstruktion meistens mehrere Gewerke an der Herstellung des Rohbaus beteiligt:

  • Stahlbetonbau
  • Mauerwerksbau
  • Stahlbau
  • Zimmerei / Holzbau

Zu Beginn des Rohbaus wird zunächst ein Fundament gelegt, welches die Stabilität der zu bauenden Immobilie maßgeblich vorgibt. Die Art des Fundamentes (z. B. Streifenfundament, Punktfundament oder Fundamentplatten) hängt dabei von der Tragfähigkeit des Bodens sowie der maximal erforderlichen Belastbarkeit des Bauobjekts ab.[1] Im Anschluss daran werden die Außen- und Innenwände hochgezogen. Je nach Anforderungen hinsichtlich der Wärme- und Schallschutzeigenschaften wird auf Materialien wie Ziegelwände, Kalksandstein, Stahlbeton oder Massivholz zurückgegriffen. Nach dem anschließenden Bau der gewünschten Treppen und Geschossdecken erfolgt zum Schluss die Dachkonstruktion.

Wärmedämmstoff

Wärmedämmung bezeichnet die Reduktion des Durchganges von Wärmeenergie durch eine Hülle, um einen Raum oder einen Körper vor Abkühlung oder Erwärmung zu schützen. Sie hat sich im Rahmen der Evolution bei warmblütigen (endothermen) Tieren entwickelt. In vielen technischen Bereichen werden zur Wärmedämmung natürliche oder künstlich hergestellte Dämmstoffe eingesetzt. 
Wärmedämmung wird (umgangssprachlich) auch als Wärmeisolierung oder Wärmeisolation bezeichnet.
Fachsprachlich wird der Begriff Isolierung vornehmlich für den Schutz vor der Übertragung von elektrischem Strom oder von Schwingungen verwendet. 

Wärme wird durch drei Mechanismen übertragen:

  • Wärmeleitung: Die Wärme wird durch die Bewegung von Molekülen weitergegeben. Stoffe mit hoher Dichte leiten Wärme meist besser als Stoffe mit einer geringen Dichte. So leitet Stahl Wärme besser als Holz. Wärmedämmung wird dadurch erreicht, dass die für die Wärmeleitung verantwortlichen Molekülkaskaden durch entsprechend geeignete Materialien sowie deren Anordnung verlängert oder unterbrochen werden.
  • Wärmestrahlung: Die Wärme wird durch elektromagnetische Wellen weitergegeben. Wärmedämmung hinsichtlich der Verhinderung einer Erwärmung wird vor allem durch Reflexion (Spiegelung) auftreffender Wärmestrahlung erreicht, hinsichtlich der Verhinderung einer Abkühlung durch Verringerung der Oberflächentemperatur des Körpers durch Verringerung der Wärmeleitung in der äußeren Hülle des Körpers, sodass möglichst wenig Wärme abgestrahlt werden kann.
  • Konvektion: Die Wärme wird durch Strömungen in Gasen oder Flüssigkeiten transportiert. Wärmedämmung wird durch Unterbrechung der Wärmeströmungen erreicht. Eine Sonderform dieser Wärmemitführung, die häufig übersehen wird, ist die Wärmebindung durch Wasserdampf, d. h. die Verdampfungsenthalpie des Wasser(dampf)s bindet Wärmeenergie.


Ausbau

Im Wesentlichen sind damit also Ausbauarbeiten in den Innenräumen des Gebäudes gemeint, wie die Herstellung von Fußboden-, Wand- und Deckenbekleidungen. Dabei kann es auch zur Überschneidung von Gewerke kommen, z. B. können Naturstein Arbeiten in Innenräumen durchaus vom Unternehmer des Bauhauptgewerks (Rohbau) mit durchgeführt werden.

Aufmaß

Der Begriff steht für das Ausmessen bestehender Bauwerke, Gebäude und/oder Wohneinheiten. Sie können dies auch als Bestandsaufnahme Ihres Objektes ansehen. Dabei werden alle sichtbaren Flächen mit ihren Dimensionen und ihrer Lage zueinander berücksichtigt und ausgemessen.  
a) das Ausmessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Bauzeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Planung. Siehe dazu auch Bauaufnahme. 

b) die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen. Dazu misst man das tatsächliche Objekt (d. h. auf der Baustelle) auf, oder der Leistungsumfang wird aus Ausführungsplänen ermittelt. Ein Aufmaß kann für ein Leistungsverzeichnis oder zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung genutzt werden. Im Rahmen eines Einheitspreisvertrages dient der so ermittelte Umfang der erbrachten Leistungen als Grundlage zur Rechnungserstellung. 

Nach § 2 Abs. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Abs. 2 VOB/B möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Das Aufmaß stellt das Urdokument dar, das die Grundlage für weiterführende Aufgaben bildet.
Die Mengenermittlungen können händisch, mit Programmen zur Tabellenkalkulation oder mit speziellen Computerprogrammen durchgeführt werden. Diese basieren auf den Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB), die u. a. vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) herausgegeben werden. Im Bauwesen kommt regelmäßig die REB 23.003 Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung zum Einsatz. Durch diese Regelung werden auch Schnittstellen definiert, die zum Datenaustausch zwischen den am Bau Beteiligten dienen. Die DA11 ist die gültige Schnittstellendatei für die elektronische Bauabrechnung. Seit Oktober 2013 steht auch die Austauschdatei X31 aus GAEB DA XML 3.2 zur Verfügung. 

Bauleiter

Die Bauleitung (kurz BL) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet. Die Tätigkeiten beider Berufsgruppen unterscheiden sich allerdings wesentlich. Während der Bauleiter des Auftragnehmers für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten verantwortlich ist, überwacht die Objektüberwachung (Bauüberwachung) u. a. die Einhaltung des genehmigten Bauplans.

Begriffsabgrenzung

Im Blatt 1 der VDI 4700 wird der Bauleiter als, Zitat: "Überwacher der ordnungsgemäßen und den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden Bauausführung und auch der Einhaltung der Vorschriften zum Unfallschutz [in Anlehnung an MBO § 57 und WbB]" beschrieben.[1] Die Bestellung eines Bauleiters im bauordnungsrechtlichen Sinne dient zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Schutzziele.

Im Straßen- und Tiefbau wird der Begriff Bauleitung überwiegend für die Bauleitung der ausführenden Unternehmen verwendet. Die Bauleitung auf Seiten des Auftraggebers wird hier, wegen der §§ 55 und 57 der HOAI, als Bauoberleitung und/oder örtliche Bauüberwachung bezeichnet.

Bauoberleitung und Bauleiter je Gewerk werden vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als "Sachwalter des Bauherrn" übernehmen sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll), koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen. Die Bauleiter dienen weiterhin als Vertretung des Bauherrn auf der Baustelle und sollen in dieser Funktion die Interessen des Bauherrn gegenüber den ausführenden Unternehmen vertreten. Die Bauleitung bzw. Bauführung des Bauunternehmens sorgt für die Koordinierung der Leistungserbringung (Personaleinsatz, Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers. Die Bauleitung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle. Im Unterschied dazu umfasst die Bauleitung die Tätigkeit des Poliers, d. h. die Leitungsaufgabe des ausführenden Bauunternehmens.

First

First (maskulin und feminin; "Rücken, Gipfel, Dachfirst, Bergrücken") steht für:

  • die obere Schnittkante von zwei Dachflächen, siehe Dachfirst
  • eine Reihe von Gipfeln eines Gebirges, siehe Gebirgskamm
  • in der Geologie die Schicht im unmittelbaren Kontakt zum Bezugshorizont, siehe Hangendes
  • im Bergbau für das Stollendach, siehe Firste
  • in der Zoologie oberer Schnabelteil (Culmen)

Fußleiste

Eine Leiste ist ein schmales, meistens langes Bauteil aus Holz, Metall, Kunststoff oder anderem Material, die im Gegensatz zu einer Latte in der Regel nur eine dekorative Funktion erfüllt.

Leisten werden häufig an der Wand angebracht, um den Spalt zum Fußboden, zur Wandvertäfelung oder zur Deckenverkleidung zu überdecken. Fußleisten dienen zugleich auch dem Schutz der Wand vor Verschmutzung und Stößen durch vorbeistreichende Besen, Scheuerlappen oder Stuhlbeine.

Spezielle Leisten sind die

  • Fußleiste, auch Kehrleiste, Scheuerleiste oder Sockelleiste, in Österreich auch Sesselleiste
  • Deckenleiste
  • Zierleiste
  • Deckleiste, etwa zwischen den Brettern einer Leistenschalung Leisten decken häufig Fugen ab oder dienen rein dekorativen Zwecken.

    Fuß- und Deckenleisten bestehen meist aus Holz, Kunststoff oder auch Holzfaserwerkstoffen wie MDF. Sie werden in verschiedenen Varianten gefertigt. Neben Leisten mit außen sichtbaren Schraubköpfen gibt es auch Steckleisten, die mit leichtem Druck auf eine zuvor angebrachte Haltevorrichtung aufgesteckt werden. Hohl ausgebildete Leisten sind auch als Kabelkanal oder Heizleiste nutzbar.

    Zierleisten

    Zierleisten dienen der Verzierung. Neben Holzleisten im Möbelbau und Innenausbau werden etwa bei Kraftfahrzeugen und Anhängern auch Metall- und Kunststoffleisten eingesetzt. Letztere dienen als Gestaltungselement zur Verzierung von Türeinsätzen.

Grundriss

Der Grundriss, auch Ichnographie (von altgriechisch ίχνος Fußstapfe, Spur und altgriechisch γράφω ritzen, zeichnen, schreiben), ist eine abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale Abbildung einer räumlichen Gegebenheit. Grundrissdarstellungen finden sich in technischen Zeichnungen, insbesondere jedoch in Bauzeichnungen. Der horizontale Schnitt mit Blickrichtung nach unten wird Grundriss genannt, mit Blickrichtung nach oben wird der Grundriss meistens Deckenspiegel oder Deckenriss genannt.

In der darstellenden Geometrie existieren neben Grundrissen zusätzlich Aufrisse, Kreuzrisse, Ansichten und Schnitte. Die theoretische Grundlage liefert die Zweitafelprojektion.

Die Bezeichnung Grundriss wird allerdings nicht nur für eine zeichnerische Darstellung, sondern auch für die räumlichen Verhältnisse als solche verwendet. So kann damit auch die Anordnung, Lage und Größe der Räume innerhalb eines Gebäudes gemeint sein. In diesem Zusammenhang existieren Begriffe wie Freier Grundriss und Offener Grundriss.

Historisch lässt sich Grund-Riss mit "Boden-Zeichnung" übersetzen.[1] Die Grundrissdarstellung ist dementsprechend eine zeichnerische Abbildung der Bodenfläche. In der Architektur ist es allerdings üblich, den Grundriss als gedachten waagerechten Schnitt auf zirka Brusthöhe anzulegen. Die horizontale Schnittebene liegt "- auch verspringend - so im Bauwerk oder Bauteil, dass die wesentlichen Einzelheiten, z. B. Wände oder andere Tragglieder, Treppen, Öffnungen für Fenster und Türen, geschnitten werden." (Zitat: DIN 1356-1) So werden beispielsweise Fensteröffnungen dargestellt, die in der Regel nicht bis zum Boden reichen. Dinge unterhalb dieser Schnittebene, wie Fensterbrüstungen, erscheinen dann in ihrer Aufsicht.

Grundrissdarstellungen dienen beispielsweise dazu, eine bereits vorhandene Gegebenheit zu dokumentieren (Bestandsplan). Häufig jedoch werden sie im Rahmen einer Konstruktionsphase oder Bauplanung erstellt. Grundrisse können in unterschiedlichsten zeichnerischen Maßstäben vorliegen. Je nach Verwendungszweck und Lage der waagerechten Schnittebene sind sie oft nicht eindeutig von Aufsichten beziehungsweise Draufsichten abzugrenzen.

HLK(K)

Eine  HLKK-Anlage ist eine Anlage der Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik (siehe auch Versorgungstechnik). Anlagen dieser Techniken werden unter dem Sammelbegriff HLKK-Anlage zusammengefasst, weil eine Anlage mehrere dieser Funktionen kombinieren und erfüllen kann.

Die Bezeichnung HLKK und HLK sind in der Schweiz verbreitet. In Deutschland werden entsprechende Planungsleistungen seltener als HLK (Heizung, Lüftung, Klimatechnik), sondern eher als HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) oder TGA (Technische Gebäudeausrüstung) bezeichnet. Die zugehörigen Gewerke werden oft unter HKL (Heizung, Klima/Kälte, Lüftung), HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) oder SHK (Sanitär, Heizung, Klima) zusammengefasst. International ist der Begriff HVAC (Heating, Ventilation, Air Conditioning) gängig.

Doppel-T-Träger

Profilstahl bezeichnet Metall-Halbzeuge ("Langprodukte") aus dem Werkstoff Stahl sowie einzelne stabförmige Bauteile (Stahlträger) aus dieser Produktgruppe. Profilstahl ist ein in einer definierten Form gewalzter, gezogener oder gepresster Stahl, dessen Querschnitt über seine gesamte Länge gleich ist.

Stahlprofil ist dabei eine Benennung sowohl des Bauteils selbst als auch seines jeweiligen Querschnitts, des Profils. Ein Stahlprofil kann zusammengesetzt und durch Schweißen, Verschrauben oder Vernieten verbunden sein. Bei traditionellen Stahlprofilen handelt es sich um genormte Walzträger, die beim Warmwalzen eine Walzhaut erhalten. Produkte ohne WalzProfilstahl bezeichnet Metall-Halbzeuge ("Langprodukte") aus dem Werkstoff Stahl sowie einzelne stabförmige Bauteile (Stahlträger) aus dieser Produktgruppe. Profilstahl ist ein in einer definierten Form gewalzter, gezogener oder gepresster Stahl, dessen Querschnitt über seine gesamte Länge gleich ist.

Stahlprofil ist dabei eine Benennung sowohl des Bauteils selbst als auch seines jeweiligen Querschnitts, des Profils. Ein Stahlprofil kann zusammengesetzt und durch Schweißen, Verschrauben oder Vernieten verbunden sein. Bei traditionellen Stahlprofilen handelt es sich um genormte Walzträger, die beim Warmwalzen eine Walzhaut erhalten. Produkte ohne Walzhaut werden auch als Blankstahl bezeichnet.

Abkantprofile werden aus einem Blechstreifen auf der Abkantbank gebogen. Sie unterscheiden sich von Walzträgern durch eine glattere Oberfläche und gerundete Kanten.

Bei dreischenkligen Stahlprofilen werden die äußeren Schenkel Flansch oder Gurt genannt. Der verbindende Mittelteil wird als Steg bezeichnet.

Im Gegensatz zu Vollwandträgern umschließen Hohlkastenträger und Hohlprofile einen Hohlraum und können neben zwei Flanschen auch zwei oder mehr Gurte besitzen und werden meist nicht zu den Stahlprofilen, sondern zu den Rohren oder Blechträgern gezählt, da neben dem Walzen weitere Schritte zur Herstellung erforderlich sind.

T-Träger, I-Träger und Hohlkastenträger mit breiten Gurten und größeren Ausmaßen werden auch als Plattenbalken bezeichnet.

Verbreitete Profile

I-Profil (Doppel-T-Träger) nach DIN 1025Schmales I-Profil mit geneigten Innenflächen der Flansche (INP) nach DIN 1025-1
Mittleres I-Profil mit parallelen Innenflächen der Flansche (IPE-Reihe) nach DIN 1025-5

Breitflanschträger

Leichte Ausführung (IPBl oder HEA-Reihe) nach DIN 1025-3

Normalausführung (IPB oder HEB-Reihe) nach DIN 1025-2 (EN 10034)

Verstärkte Ausführung (IPBv oder HEM-Reihe) nach DIN 1025-4

Doppel-T-Träger
Doppel-T-Träger

PVC

Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) ist ein thermoplastisches Polymer, das durch Kettenpolymerisation aus dem Monomer Vinylchlorid hergestellt wird. PVC ist nach Polyethylen und Polypropylen das drittwichtigste Polymer für Kunststoffe.

Die PVC-Kunststoffe werden in Hart- und Weich-PVC unterteilt. Hart-PVC wird beispielsweise zur Herstellung von Fensterprofilen, Rohren und Schallplatten verwendet. Weich-PVC enthält Weichmacher, die zu einem elastischen Verhalten des Materials führen. Es wird beispielsweise für Kabelummantelungen, Spanndecken und Bodenbeläge verwendet.

PVC wurde oder wird unter den Namen Ekadur, Decelith, Gölzalith, Vinidur, Trovidur, Hostalit, Lucalor, Corzan, Glastoferan (PVC-C) und Ekalit, Dekelith, Mipolam, Barrisol (Weich-PVC für Spanndecken)[4], Igelit (Weich-PVC) und Piviacid (Faserstoff-PVC der DDR) vermarktet.

E-PVC

Das älteste Verfahren ist die Emulsionspolymerisation (erstmals 1929). Man erhält das sogenannte E-PVC. Mit Hilfe von Emulgatoren wird Vinylchlorid als kleine Tröpfchen in Wasser eingerührt. Als wasserlösliche Initiatoren werden zum Beispiel Wasserstoffperoxid oder Kaliumperoxodisulfat verwendet. Bei erhöhter Temperatur bilden sich aus den Monomertröpfchen Polyvinylchloridteilchen. Diesen Primärteilchen werden bei Unterdruck die nicht umgesetzten Monomere entzogen. Im Produkt verbleiben die eingesetzten Emulgatoren. Das Verfahren kann sowohl kontinuierlich als auch diskontinuierlich durchgeführt werden.[6] Polymerdispersionen aus diesem Verfahren werden u. a. für Klebstoffe oder Beschichtungsmittel verwendet.

S-PVC

In einem Autoklaven wird Vinylchlorid unter Druck verflüssigt und mit Wasser versetzt. Durch intensives Rühren wird eine Suspension von sehr kleinen Vinylchloridtröpfchen in Wasser erzeugt. Als Polymerisationsinitiator werden im Monomer lösliche organische Peroxide oder bestimmte aliphatische Azoverbindungen, wie Azobis(isobutyronitril) (AIBN), verwendet. Es handelt sich dabei um eine Suspensionspolymerisation und das entstehende Produkt wird S-PVC genannt.[6]

In sehr kleinen Mengen werden Schutzkolloide zugesetzt, um ein Verkleben der Tröpfchen im Verlauf der Polymerisation zu vermeiden. Die Körner werden entgast, um nicht umgesetzte Monomere und Wasser zu entfernen. Etwa 90 % der PVC-Herstellung erfolgt auf diesem Weg.

M-PVC

Bei der Massepolymerisation wird die Polymerisation direkt in flüssigem Vinylchlorid mit einem darin löslichen Initiator, meist einem organischen Peroxid, durchgeführt. Das Produkt wird M-PVC genannt. Der Umsatz wird nur bis etwa 80 % geführt und das nicht umgesetzte Monomer bei Unterdruck entfernt. M-PVC hat im Vergleich zu E- und S-PVC eine sehr hohe Reinheit. Die eng verteilte Korngröße liegt bei ca. 100 µm. Bei Anwendungen, in denen eine hohe Transparenz gefordert wird, wird bevorzugt M-PVC eingesetzt. Gleiches gilt für Sterilisationsfolien.

Hart-PVC und Weich-PVC

PVC wird in Hart-PVC (Kurzzeichen PVC-U, wobei U für engl. unplasticized steht) und Weich-PVC, (Kurzzeichen PVC-P, wobei P für engl. plasticized steht) unterteilt. Aus Hart-PVC werden Rohre, Profile zum Beispiel für Fenster und Pharmazie-Folien hergestellt. Weich-PVC spielt als Kabelisolator eine große Rolle und findet auch in Fußbodenbelägen, Schläuchen, Schuhsohlen und Dachabdichtungen Anwendung. Weich-PVC enthält bis zu 40 Prozent Weichmacher; Hart-PVC enthält grundsätzlich keinen Weichmacher.

Additive

Das an sich spröde und harte PVC wird mit Additiven, in erster Linie Stabilisatoren und Schlagzäh-Modifier, an die verschiedensten Einsatzgebiete angepasst. Die Additive verbessern die physikalischen Eigenschaften wie die Temperatur-, Licht- und Wetterbeständigkeit, die Zähigkeit und Elastizität, die Kerbschlagzähigkeit, den Glanz und dienen der Verbesserung der Verarbeitbarkeit. Die Additive sollen in möglichst geringer Konzentration eine hohe Wirkung haben, die Herstellungsprozesse für das Kunststoffformteil nicht beeinträchtigen und dem Produkt die gewünschte Gebrauchsdauer verleihen. Als Schlagzäh-Modifier werden in der Regel Acrylatpolymere oder chloriertes Polyethylen verwendet. Durch Modifier wird auch die Verarbeitung von PVC verbessert, so wird eine schnellere Plastifizierung von PVC erreicht.

PVC ist ein thermoplastisches Polymer, das im Temperaturbereich von 160 bis 200 °C verarbeitet wird. Bei diesen Temperaturen beginnt ein Zersetzungsprozess unter Abspaltung von Chlorwasserstoff (HCl). Der Zusatz von Thermostabilisatoren (siehe auch Thermostabilität (Biologie)) ist notwendig, zugleich verbessern sie die Witterungs- und Alterungsbeständigkeit. Wenn das PVC bei der Weiterverarbeitung erhöhten Temperaturen ausgesetzt ist (zum Beispiel durch Heizelementschweißen bei 260 °C), muss das Additivpaket darauf abgestimmt sein. Dazu werden Verbindungen, beispielsweise Stearate oder Carboxylate[7] auf Basis von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Zinn, Barium/Zink, Calcium/Zink und Calcium/Aluminium/Zink wie Cadmiumstearat oder Bleistearat, eingesetzt.[8] (die Metalle fangen im Aufschmelzprozess als "Säurefänger" freiwerdendes Chlor ab und bilden Metallchloride[9]). Cadmiumverbindungen als Stabilisator wurden 2001 von der EU verboten, seit 2015 werden in der EU keine Blei-Stabilisatoren mehr verwendet (freiwilliges Minderungsziel).[10] Derartige metallhaltige Thermostabilisatoren können durch synthetische Mineralien als Säurefänger wie Hydrotalcit (ein Magnesium-Aluminium-Hydroxycarbonat) ersetzt werden.[9]

Weich-PVC erhält seine charakteristische Eigenschaften durch die eingesetzten Weichmacher. Daneben kann Weich-PVC noch Antioxidantien, Wärmestabilisatoren (unterstützen die Formgebung) wie Organozinnstabilisatoren[11][7] und Flammschutzmittel (beispielsweise Antimontrioxid[12]) als Zusatzstoffe enthalten.

Phthalate[13], Bisphenol A und die in manchen PVC-Artikeln enthaltenen Organozinnverbindungen gelten als endokrin (hormonell) wirksam, derartige Substanzen beeinflussen die Fortpflanzungs- und Überlebensrate von Amphibien und sogar das Rufverhalten von Fröschen "und zwar so spezifisch, dass alle Substanzen nach ihren Wirkmechanismen klassifiziert und in umweltrelevanten Konzentrationen nachgewiesen werden konnten.

Die meist (bei Teichfolien) verwendeten Additive (Phthalate, Bisphenol A[ Organo Zinnverbindungen etc.) sind nur gering wasserlöslich, doch es entstehen entsprechend der jeweiligen Löslichkeit geringe Konzentrationen im Wasser. Aus dem Wasser werden sie wieder zum Teil herausextrahiert, indem sie bei Kontakt mit biogenen Feststoffen an diesen adsorbiert[17] und dann gemeinsam mit Teichschlamm entsorgt werden. Abgesaugter Bodenschlamm wird üblicherweise der Flächenkompostierung als Mulch zugeführt. Der Kompost kann dann höhere Gehalte an Weichmachern und sonstige Additive (Bisphenol A[13], Tributylzinn enthalten als das Wasser. Werden die Additive aus dem Wasser herausextrahiert, so kann das Wasser als Lösungs- und Extraktionsmittel wieder Additive aufnehmen und weiterhin aus der Folie herauslösen. Dadurch stellt sich ein (physikalisches) Gleichgewicht ein.

Weichmacher

Hauptartikel: Weichmacher

Der Zusatz von Weichmachern verleiht dem Polymer plastische Eigenschaften, wie Nachgiebigkeit und Weichheit. Als Weichmacher werden vor allem Phthalsäureester eingesetzt. Weniger Bedeutung haben Chlorparaffine, Adipinsäureester und Phosphorsäureester. Die Weichmacher lagern sich bei der thermoplastischen Verarbeitung zwischen die Molekülketten des PVC ein und lockern dadurch das Gefüge. Die nicht chemisch gebundenen Weichmacher, die "bis zu über 50 % der Gesamtmasse ausmachen können, können aus einer Folie herausgelöst werden[20], was auch die Versprödung der Folien nach etwa 10 Jahren bewirkt. Gebrochene PVC-Folie bei alten Folienteichen und Schwimmbecken ist ein Indikator, dass ursprünglich enthaltene Weichmacher durch Elution (Auswaschung) oder Migration (Weiterwanderung in andere Kunststoffe, Feststoffe oder Mikroorganismen) oder Verdampfung in die Umwelt gelangt sind.

Weichmacher und Additive können auch (bei Folienteichen) vom PVC in die Kunststoffe der Unterlagsvliese migrieren. Deutlich wirkt sich die Migration bei Schwimmbecken aus, die (zur besseren Wärmedämmung) aus betongefüllten Formstücken von expandiertem Polystyrol aufgebaut sind, In solchen Fällen verlangen die Folienlieferanten, dass ein Geotextil-Vlies zwischen PVC-Folie und Polystyrol eingebracht wird (weil sonst Garantieansprüche verlöschen).

Diese Einlagerung ist eine physikalische Aufdehnung der Struktur, sodass trotz der geringen Flüchtigkeit eine Migration und Gasabgabe erfolgt. Dadurch kommt es je nach Anwendungszweck zu einer sorbierten Oberflächenschicht oder auch zur Wanderung des Weichmachers in angrenzende Materialien oder auch durch den Luftraum in benachbarte Substanzen. Produkte auf anderer Basis, die auf Grund wesentlich niedrigerer Dampfdrücke langsamer migrieren, sind deutlich teurer, werden aber zunehmend in Europa eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise Acetyltributylcitrat und 1,2-Cyclohexandicarbonsäurediisononylester. Pulvermischungen aus PVC mit eingearbeiteten Weichmachern und Additiven werden Dry-Blends genannt.

Laibung

Als Laibung oder Leibung werden die inneren Seiten einer Decken- oder Wandöffnung bezeichnet, die rechtwinklig zur Wandebene stehen und die Öffnung begrenzen.

Am häufigsten wird der Begriff verwendet, um die schmalen Begrenzungsflächen einer Fenster- oder Türöffnung im Mauerwerk zu bezeichnen: die Unterseite des Sturzes, das Fensterbrett bzw. die Oberseite der Brüstung sowie die beiden seitlichen Flächen, die auch als Anschläge für Fensterrahmen bzw. Türzarge ausgestaltet sein können.

Im Gegensatz zur rechtwinklig zur Fassade ausgerichteten Laibung, werden schräg in die Wandfläche geschnittene Umfassungsflächen einer Wandöffnung als Gewände bezeichnet.

Die untere waagerechte Begrenzung des Wandausschnitts ist bei Türen die Türschwelle und bei Fenstern die Brüstung. Die obere waagerechte Begrenzung heißt Sturz. Die seitlichen konstruktiven Elemente in Natursteinfassaden und Fachwerkwänden heißen Pfosten. Die plastisch ausgebildete oder lediglich farblich abgesetzte Umrahmung von Fenstern, Türen und anderen Öffnungen in verputzten Fassaden wird Fasche genannt. Die Laibung dient häufig der Befestigung von Fensterrahmen und Türzargen. Eckzargen bedecken einen Teil der Laibung, während Umfassungs- bzw. Futterzargen in der Regel die gesamte Laibung des Mauerwerks überdecken und selber wieder Laibungsflächen bilden.

Bei verputzten Laibungen werden die inneren Ecken oft durch metallene Putzprofile oder aufgesetzte Eckwinkel verstärkt. Bei verkleideten Fassaden wird die Laibung oftmals mit Fassadenplatten aus Kunststoff oder Aluminium verkleidet. Bei Bögen und Gewölben ist die Laibung die gekrümmte, über dem Kämpfer befindliche innere Bogen- bzw. Gewölbefläche im Gegensatz zur äußeren Fläche, die Bogen- oder Gewölberücken genannt wird.

Tragende Wand

Eine Wand ist ein vertikales flächiges Bauteil, das eine raumbildende oder raumabschließende Funktion hat und häufig Teil eines Hohlkörpers ist, wie etwa eines Bauwerks oder eines Kastens.

So sind Wände meist gerade und flach wie eine Ebene oder rund wie die Mantelfläche eines Zylinders, aber auch räumlich stark gekrümmt, wie im Falle der Bordwand kleinerer Schiffe. Die Ausdehnung einer Wand in Länge und Höhe ist größer als in der Tiefe, d. h. der Wanddicke (bzw. der Wandbreite im Schnitt). Die Ausrichtung einer Wand ist in der Regel lotrecht, seltener schräg ("schräge Wand"). Ihre Funktion ist die seitliche Begrenzung eines Hohlkörpers. (Die untere Begrenzung übernimmt dagegen der Boden, die obere entweder der Deckel, wie bei einem Kasten, oder die Decke, wie bei einem Bauwerk.)

Die Umgrenzungsfläche (Hülle, Hüllfläche) speziell von länglichen zylindrischen Hohlkörpern wie Schläuchen oder Gewehrläufen wird auch als Wandung bezeichnet.

Eine freistehende Wand wird eher als Mauer bezeichnet (die ursprünglich aus Mauerwerk bestand).

Leistungsverzeichnis

Ein Leistungsverzeichnis (kurz LV) ist Bestandteil einer Leistungsbeschreibung und beschreibt in Form von Teilleistungen eine im Rahmen eines Auftrages zu erbringende Gesamtleistung. Bereits für die Ausschreibung kann die Leistung durch das Leistungsverzeichnis beschrieben werden. Alternativ gibt es die Leistungsbeschreibung nach Leistungsprogramm.

Die Teilleistungen des Leistungsverzeichnisses werden oft als Positionen bezeichnet. Häufig wird das Leistungsverzeichnis durch eine allgemeine Beschreibung des Vertragsgegenstandes ergänzt. Leistungsverzeichnisse sind Grundlage der Aufträge in zahlreichen Branchen. In vielen Bereichen werden Leistungsverzeichnisse durch bestehende Regelwerke, Normen und Vorschriften ergänzt. Teilweise werden auch vereinheitlichte Textbausteine zur Beschreibung der Leistungen verwendet. Zum Beispiel im Bau-, Baunebengewerbe und in der Haustechnik.

Mörtel

Mörtel (von lat. mortarium "Mörser", "Mörtelgefäß"; regional auch der Speis) ist ein Baustoff mit vielfachen Verwendungen. Die häufigsten Anwendungen sind Mauermörtel, Estrichmörtel sowie Putzmörtel für Wände und Decken.

Traditioneller Mörtel wird aus Gesteinskörnung mit höchstens 4 bzw. 8 mm Korngröße, Zugabe Wasser und einem Bindemittel wie Lehm, Kalk oder Zement angemischt. Fertigmischungen enthalten verschiedene Zusatzstoffe und -mittel. Der Wasserfeststoffwert bezeichnet die Wassermenge, die einem Werkmörtel (Trockenmörtel) zugegeben werden muss. Moderne Mörtel können auch ausschließlich Kunstharze als Bindemittel enthalten und werden dann nicht mit Wasser angemischt.

Traditionelle Mörtel werden meist auf saugfähige Baustoffe aufgetragen, an welche sie Wasser abgeben. Unter anderem dadurch kommt es nach dem Auftrag zu einem ersten Ansteifen des Mörtels. Die chemische Verfestigung des Mörtels wird als Abbinden und insbesondere bei Beton auch als Erstarren bezeichnet. 

Verwendung

Nach seiner Funktion oder Verwendung unterscheidet man:

  • Mauermörtel zur Herstellung von Mauerwerk
  • Putzmörtel zum Verputzen von Wänden und Decken
  • Brandschutzmörtel für feuerbeständige Abschottungen
  • Kunstharzmörtel, bestehend aus ungesättigtem Polyesterharz, Methacrylatharz oder Epoxidharz[4]
  • Fugenmörtel zum nachträglichen Ausfugen von Fliesen und Platten, Verblendern, Sichtmauerwerk und Pflastersteinen
  • Estrichmörtel bzw. Estrichbeton zur Herstellung eines Estrichs als Fußboden oder Grundlage für den Bodenbelag. Zementestrich ist ein Beton, dessen Zuschlag auf einen Korndurchmesser von 4 bis 8 mm begrenzt ist.
  • Vergussmörtel bzw. Gießmörtel zum Vergießen von Verankerungen, Löchern und Spalten
  • Quellmörtel zum form- bzw. kraftschlüssigen Verfüllen, Ausstopfen und Ausmauern von Hohlräumen bzw. zum Untermauern von Bauteilen
  • Injektionsmörtel zum Verfüllen von Rissen
  • Ausgleichsmassen zum Nivellieren von Höhenunterschieden und Unebenheiten
  • Wassermörtel mit hohem Widerstand gegenüber aggressiven Wässern und Aushärtung unter Wasser
  • mineralische Dichtschlämme zum Abdichten von Böden und Wänden
  • Wärmedämmmörtel zur Wärmedämmung
  • Klebemörtel
    • zementhaltig zur Befestigung von Verkleidungselementen wie Keramikfliesen oder Natursteinplatten, siehe Fliesenkleber
    • gipshaltiger Ansetzmörtel zum Befestigen von Trockenbauplatten an Mauerwerk
    • Armierungsmörtel (Klebe- und Armierungsmörtel) zum Einbetten von Armierungsgewebe
  • Reparatur- und Dichtungsmörtel
  • Beschichtungsmörtel oder Korrosionsschutzmörtel mit Zement und Kunstharzen, etwa zum Beschichten von freiliegender Bewehrung bei der Instandsetzung von Stahlbeton sowie der Auskleidung von Stahlrohren als Korrosionsschutz gegenüber aggressiven Medien.
  • Nahezu jeder Mörtel enthält Füllmittel, welche die Druckfestigkeit erhöhen, das Schwinden reduzieren und das Volumen erhöhen. Füllmittel werden traditionell auch als Zuschlag bezeichnet. Mineralische Füllmittel heißen Gesteinskörnung.

    Bindemittel verfestigen das Bindemittel und füllen gegebenenfalls die Hohlräume des Haufwerks aus. Nur wenige Bindemittel können wie Gips auch ganz ohne Zuschläge bzw. Gesteinskörnung verwendet werden, da sie beim Abbinden kaum schwinden.

    Eine Vielzahl von Zusatzstoffen und Zusatzmitteln beeinflussen die Eigenschaften des Mörtels. In der Regel soll der Mörtel nach dem Anmischen lange verarbeitbar bleiben, aber nach dem Auftrag ausreichend schnell ansteifen und aushärten. (Grünstandfestigkeit bezeichnet die Eigenschaft von Beton, sein eigenes Gewicht tragen zu können.)

Sparrendach

Das Sparrendach ist eine traditionelle Dachkonstruktion zur Herstellung eines geneigten Daches. Jeweils zwei Sparren sind am First zu einem Sparrenpaar ("Gebinde") verbunden und stützen sich am Fußpunkt auf dem Binderbalken (Bundbalken, Dachbalken) ab, mit dem sie das Gespärre (Sparrendreieck) bilden. Anstelle von Balkendecken werden heute vermehrt Stahlbetondecken eingesetzt, bei denen der Sparrenfuß zur Aufnahme der auftretenden Horizontalkräfte auf einem Betonwiderlager oder einer mit der Decke verdübelten Fußschwelle ruht.
 Im Gegensatz zum Pfettendach kommt das Sparrendach ohne weitere Abstützungen wie Wände, Pfetten, Pfosten und Stiele aus.[1][2] Zur Aussteifung bedarf es bei kleinen Dächern lediglich der Windrispen. Das einfache hölzerne Sparrendach wird vorzugsweise bei kleinen Gebäudetiefen von 7 bis 8 Metern und einer Dachneigung von ≥ 30° gebaut. Größere Dächer benötigen Kehlbalken, wodurch die Durchbiegung bei Wind- und einseitiger Schneelast verringert wird.
Das Kehlbalkendach ist eine Weiterentwicklung des Sparrendaches. Die beiden Sparren eines Sparrenpaars stützen sich hierbei durch einen horizontal verlaufenden Kehlbalken gegeneinander ab. Dadurch lassen sich größere Spannweiten und stützenfreie Gebäudetiefen realisieren. Ein historisches Kehlbalkendach wurde oftmals mit einem liegenden oder stehenden Stuhl versehen, der bei intakter Konstruktion keine ständigen Lasten zu tragen hat, sondern die Durchbiegung bei Wind- und einseitiger Schneelast begrenzt und die Längsaussteifung herstellen kann.

eim Sparrendach werden die Lasten ausschließlich von den Sparren aufgenommen und von diesen zu den Traufen hin abgeleitet. Die dortigen Auflager der Sparren müssen fest und unverschieblich ausgeführt sein. An den Traufen entsteht ein Horizontalschub, der von der obersten Geschossdecke (Holzbalkenlage oder Stahlbetondecke) aufgenommen wird. Die Höhe der entstehenden Zugkraft steigt mit geringer werdender Dachneigung. Für Dachneigungen unter 30° kommt ein Sparrendach daher kaum zum Einsatz.

Für die statische Funktion beziehungsweise für den Lastabtrag eines Sparrendaches ist die geschlossene Dreieckform Voraussetzung. Damit sind Unterbrechung der Sparren, zum Beispiel als Folge von Fensteröffnungen nur mit erhöhtem konstruktivem Aufwand in Form sogenannter Auswechselungen möglich. Durch einen Wechsel werden die dem unterbrochenen Sparren benachbarten Sparren (Wechselsparren) für den Lastabtrag herangezogen.

Aufriss

Die grafische Darstellung einer Gebäudefront von außen. Der Aufriss, auch bekannt als Fassadenansicht, ist eine zeichnerische Darstellung der vertikalen Ansicht eines Gebäudes oder Objekts. Er zeigt die Höhe und die Struktur der Fassade, einschließlich Türen, Fenster, Balkone und andere architektonische Details. 

Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt[1]. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. In jedem Fall muss er Verfügungsberechtigter des Baugrundstücks sein, nur als solcher darf er den Bauantrag unterschreiben. Als Eigentümer ist er das immer, als Besitzer (z. B. Pächter, Nutzer) eventuell nur mit Einschränkungen. In den letzten Jahren verschwindet der Begriff Bauherr und auch Bauherrin kontinuierlich und wird durch das neutralere Bauherrschaft in Gesetzen, Verordnungen[2] und offiziellen Bescheinigungen ersetzt, während er umgangssprachlich weiterhin benutzt wird.

Verantwortung

Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen, dies in Abhängigkeit von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Die Auswahl des Entwurfsverfassers kann auch durch einen Architektur- oder städtebaulichen Wettbewerb erfolgen, in dem der Bauherr i. d. R. als Ausloben wirkt. Zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Wettbewerbs bestellt der Bauherr einen Wettbewerbsmanager. Dem Bauherren obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde. Er kann diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.

Sind die vom Bauherrn bestellten Personen für ihre Aufgaben nach Fachkompetenz und Erfahrung nicht geeignet, so kann die Bauaufsichtsbehörde vor und während der Bauausführung verlangen, dass ungeeignete Beauftragte durch geeignete ersetzt oder geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt sind.

Wechselt der Bauherr, so hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren sind Bauherren für die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf ihrer Baustelle zuständig und tragen auch Verantwortung, wenn Dritte für die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens beauftragt wurden (Architekt, Bauleiter, Bauunternehmen usw.). Der Bauherr ist ebenfalls dazu verpflichtet, einen SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) zu erstellen und diesen allen Arbeitern mit Vorankündigung zur Verfügung zu stellen.

Auszeichnung

Während regelmäßig die Architekten mit Preisen ausgezeichnet werden, gibt es einige Fälle, in denen der Bauherr für sein qualitätsvolles Bauen ausgezeichnet wird. So gibt es den seit 1986 alle zwei Jahre vergebenen Deutschen Bauherrenpreis und den 1967 erstmals vergebenen Österreichischen Bauherrenpreis. Ein Beispiel auf lokaler Ebene ist der Radebeuler Bauherrenpreis, der als Best Practice im 2. Bericht zur Baukultur des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2005) Aufnahme fand.

Beton

Normalbeton enthält Zement als Bindemittel und Gesteinskörnung (früher Zuschlag) als Zuschlagstoff. Das Zugabe Wasser (früher Anmachwasser) leitet den chemischen Abbinde Vorgang, d. h. die Erhärtung ein. Um die Verarbeitbarkeit und weitere Eigenschaften des Betons zu beeinflussen, werden der Mischung Betonzusatzstoffe und Betonzusatzmittel beigemengt. Das Wasser wird zum größten Teil chemisch gebunden. Das Gemisch darf daher erst nach dem Erhärten vollständig trocknen.

Frischer Beton kann als Zweistoffsystem aus flüssigem Zementleim und festem Zuschlag angesehen werden. Zementleim härtet zu Zementstein. Dieser bildet die Matrix, welche die Gesteinskörnung umgibt.

Beton wird heute überwiegend als Verbundwerkstoff in Kombination mit einer zugfesten Bewehrung eingesetzt. Die Verbindung mit Betonstahl oder Spannstahl ergibt Stahlbeton bzw. Spannbeton. Neuere Entwicklungen sind Faserbeton mit Zugabe von Stahl-, Kunststoff- oder Glasfasern, sowie Textilbeton, der Gewirke (Textil) aus alkaliresistentem AR-Glas oder Kohlenstofffasern enthält.

Als problematisch gilt bislang der Einfluss der Betonproduktion auf die Umwelt. Die Betonindustrie gehört zu den Hauptverursachern von Treibhausgasen, die die globale Erwärmung bewirken. Die Betonproduktion ist für etwa sechs bis neun Prozent aller menschengemachten CO2-Emissionen verantwortlich, was dem Drei- bis Vierfachen der Größenordnung des gesamten Luftverkehrs entspricht.

Es werden weltweit erhebliche Mengen Wasser, Kies, Zement und Sand für die Herstellung von Beton verbraucht. Das globale Vorkommen an geeignetem Sand wird vor allem durch die Betonherstellung immer knapper. 

Normalbeton hat üblicherweise eine Druckfestigkeit von wenigstens 20 Newton pro Quadratmillimeter (N/mm²). Beton mit geringerer Festigkeit wird zur Herstellung von Sauberkeitsschichten, Verfüllungen sowie im Garten- und Landschaftsbau verwendet. Hochleistungsbeton erreicht Festigkeiten von über 150 N/mm².

Unbewehrter Beton kann nur geringe Zugspannungen aufnehmen, ohne zu reißen, da seine Zugfestigkeit nur rund ein Zehntel seiner Druckfestigkeit beträgt. Zugspannungen werden daher üblicherweise durch eingelegte Stäbe oder Matten aus Bewehrungsstahl aufgenommen, die eine Zugfestigkeit von über 400 N/mm² besitzen. Diese Kombination hat sich aus mehreren Gründen als vorteilhaft erwiesen:

  • Beton und Stahl haben einen ähnlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten, so dass im Verbundmaterial keine temperaturbedingten Spannungen auftreten,
  • der basische pH-Wert des Betons verhindert die Korrosion des Stahls,
  • Beton verhindert im Brandfall den schnellen temperaturbedingten Festigkeitsverlust von ungeschütztem Stahl.

Typische Einsatzgebiete von Stahlbeton:

  • Gründungen, (Keller)Wände, Decken, Stützen und Ringanker im allgemeinen Hochbau,
  • Skelettbau-Tragkonstruktionen von Hochhäusern und Gewerbebauten,
  • Verkehrsbauten wie Tunnel, Brücken und Stützwände.

Unbewehrter Beton wird für Schwergewichtswände, gebogene Gewichtsstaumauern und andere kompakte, massive Bauteile verwendet, die überwiegend auf Druck belastet werden. Größere Zugspannungen müssen entweder konstruktiv vermieden werden oder es darf von einem Bruch des Materials keine Gefährdung ausgehen. Dies ist beispielsweise bei kleineren vorgefertigten Elementen wie Blocksteinen für den Mauerwerksbau oder (Waschbeton-)Platten im Gartenbau der Fall. Auf Grund geringer Kosten, beliebiger Formbarkeit und vergleichsweise hoher Dichte von etwa 2400 kg/m³ wird Beton auch für Gegengewichte an Kränen und für Wellenbrecher verwendet.

Zu beachten ist das Schwinden des Bauteil-Volumens bei Austrocknung sowie durch chemische Vorgänge. Das Schwindmaß ist dabei abhängig von der Zusammensetzung des Ausgangsmaterials. Ein gewisses Kriechen tritt bei allen belasteten Bauteilen auf und bezeichnet die mit der Zeit zunehmende Verformung unter Belastung.

Unterscheidungsmerkmale

Beton lässt sich anhand verschiedener Merkmale unterscheiden. Gebräuchlich sind Unterscheidungen nach

  • der Trockenrohdichte in Leichtbeton, Normalbeton und Schwerbeton,
  • der Festigkeit, wobei die Druckfestigkeit die wichtigste Rolle einnimmt,
  • dem Ort der Herstellung in Baustellen- oder Transportbeton,
  • dem Verwendungszweck in beispielsweise wasserundurchlässigen Beton, Unterwasserbeton,
  • der Konsistenz in Klassen von steif bis (sehr) fließfähig,
  • der Art der Verdichtung in Rüttelbeton, Stampfbeton, Walzbeton, Fließbeton, Schüttbeton, Spritzbeton, …
  • der Art der Gesteinskörnung in Sandbeton, Kiesbeton, Splitt Beton, …
  • dem Erhärtungszustand in den noch verarbeitbaren Frischbeton, den bereits eingebauten und verdichteten grünen Beton, den jungen Beton, dessen Aushärtung bereits begonnen hat und schließlich den ausgehärteten Festbeton,[3]
  • den Anforderungen zur Qualitätssicherung in Rezeptbeton (Herstellungsklasse R nach ÖNORM 4200 bzw. Klasse B I nach DIN 1045) und Beton nach Eignungsprüfung (Herstellungsklasse E bzw. Klasse B II nach DIN).

Ebenso wie Beton ist Mörtel ein Gemisch aus einem Bindemittel, Gesteinskörnung und Zusatzstoffen bzw. -mitteln. Der Unterschied besteht in der Größe des Zuschlags, der bei Mörtel höchstens 4 mm im Durchmesser aufweisen darf. Eine Überschneidung besteht bei Spritzputzen und Mauermörteln, die in besonderen Fällen ein Größtkorn von bis zu 16 mm enthalten können, sowie bei Estrich, der im Regelfall mit 8 mm Körnung angemischt wird.

Furnier

Als Furnier werden 0,5 bis 8 mm dicke Blätter aus Holz bezeichnet, die durch verschiedene Säge- und Schneideverfahren vom Stamm abgetrennt werden. Das Wort Furnier wurde im 16. Jahrhundert dem französischen fournir 'bestücken', 'beliefern' entlehnt. Es bezeichnete den Vorgang, weniger wertvolles Holz mit edleren dünnen Holzblättern zu belegen. De älteste Herstellungsweise von Furnier ist das Sägen. Die Furnierblätter werden mit einer Säge vom Stamm abgetrennt, in der vorindustriellen Zeit oft mit dem Stamm über einer offenen Grube liegend. Eine Person stand in der Grube, die zweite auf einem Gerüst über dem Stamm; gesägt wurde mit einer Rahmensäge. Zum Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die ersten dampfbetriebenen Furniersägen entwickelt. In England und Amerika waren das riesige hochspezialisierte Kreissägen mit Sägeblattdurchmessern von bis zu 4 Metern, während sich im kontinentalen Europa die Form der Gattersäge durchsetzte. Um 1900 war dann die höchste Entwicklungsreife solcher Maschinen erreicht; die zu dieser Zeit möglich gewordene verlustfreie Herstellung von gemessertem Furnier bedeutete das Ende der industriellen Sägefurnierherstellung.

Da beim Sägen von Furnieren, je nach benutztem Sägeblatt und in Abhängigkeit von der produzierten Furnierstärke, ca. 50 % bis 80 % des Stammes zu Sägemehl und Abfall werden[1], ist das eine aufwendige und mit hohem Materialverlust behaftete Methode. Doch gibt es einige gute Gründe, weshalb auch heute noch Sägefurniere mit typischen Dicken von 1,2–2,5 mm, 5 mm, 7 mm und 10 mm hergestellt und verkauft werden:  Bei vielen anspruchsvollen Handwerkern kommt auch heute wieder Sägefurnier zum Einsatz, wenn es um die Herstellung von hochwertigen individuellen Einzelmöbeln geht: Oft verlangen Kunden nach dauerhaften Lösungen beim Bau von teuren Entwurfsmöbeln; die fast papierdünnen Messerfurniere sind nach einer Beschädigung bei zum Beispiel einer Tischplatte nicht mehr reparier- oder Aufarbeitbar. Hier hilft der Einsatz von Sägefurnieren, um dauerhafte, oft über Generationen nutzbare Möbel zu fertigen. Da Möbel heute allerdings immer kurzlebiger gebaut werden, verliert das an Wichtigkeit.

Gesteinskörnung

Als Gesteinskörnung werden im Bauwesen natürliche und künstliche Gesteinskörner bezeichnet. Sie stammen entweder aus natürlichen Lagerstätten oder fallen bei der Wiederverwertung von Baustoffen oder als industrielles Nebenerzeugnis an. Die Gesteine liegen entweder als Rundkorn oder in gebrochener Form vor.

Die in etwa gleichbedeutenden Bezeichnungen Betonzuschlag, Mineralstoffgemisch, Mineralgemisch oder Mineralstoff werden nicht mehr in den Normen verwendet.[1] Der allgemeinere Begriff Zuschlag wird häufig noch synonym verwendet.

Gesteinskörnung wird zusammen mit einem Bindemittel (häufig Zement oder Kalk) und Zugabewasser zu Beton und Mörtel verarbeitet. Asphalt ist eine Mischung von Gesteinskörnung mit Bitumen. Kornform, Festigkeit und Sieblinie der Gesteinskörnung können einen bedeutenden Einfluss auf die Eigenschaften des Baustoffs haben.

Gesteinskörnung ohne Bindemittel dient zur Herstellung unbefestigter Wege, Sicker- und Frostschutzpackungen, kapillarbrechender Schichten und ähnlicher Schüttungen.

Gesteinskörnung dient der Herstellung von Asphalt, Beton, Mörtel, hydraulisch gebundenen und ungebundenen Baustoffgemischen sowie der Oberflächenbehandlung.

Die Anforderungen an Gesteinskörnungen werden unter anderem in der DIN 18196 Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke und den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnung im Straßenbau, TL Gestein-StB, Ausgabe 2004 definiert. Die DIN 4226 Zuschlag für Beton ist durch die neue Europäische Norm EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton ersetzt.

Anforderungen

Gesteinskörnungen für den Außeneinsatz müssen ausreichend verwitterungsbeständig sein und dürfen nur in geringen Mengen Bestandteile enthalten, die quellen, zerfallen, sich lösen oder chemisch umsetzen können (wie etwa mergelige und tonige Körner, einige Ton- und Glimmermineralien, Pyrit, Markasit, Gips, Calciumoxid, Magnesiumoxid). Diese Eigenschaft wird auch als Raumbeständigkeit bezeichnet.

Gesteinskörnungen dürfen nicht verunreinigt sein und keine schädlichen Mengen an Metallen oder Kunststoffen enthalten sowie keine Stoffe organischen Ursprungs, wie Holz oder Pflanzenreste. Beim Gewinnen, Aufbereiten und Lagern von Gesteinskörnungen ist darauf zu achten, dass diese ihre Eigenschaften behalten und die gestellten Anforderungen weiterhin erfüllen können.

Das Regelwerk TL-Gestein StB beschreibt eine Vielzahl von weiteren Anforderungen an die Gesteinskörnung, wie z. B. Rohdichte, Schüttdichte, Widerstand gegen Zertrümmerung, gegen Oberflächenabrieb, gegen Verschleiß, Frost-Widerstand, Reaktion auf Alkali-Kieselsäure etc.

Gesteinskörnung für Beton und Mörtel 

Unter Gesteinskörnung für Beton und Mörtel versteht man ein Gemenge gebrochener oder ungebrochener, gleich oder verschieden großer Körner aus natürlichen oder künstlichen mineralischen Stoffen, in Sonderfällen auch aus Metall oder organischen Stoffen. Sie müssen frei von Verunreinigungen (z. B. Humus) und schädlichen Bestandteilen (z. B. Chloride > 0,02 %, s. a. Alkalireaktion) sein.

Die Gesteinskörnung hat im Allgemeinen eine höhere Festigkeit als der Zementleim. Eine möglichst hoher Anteil am Endprodukt (eine hohe Packungsdichte) führt zu einer Steigerung von dessen Festigkeit und zu einer Einsparung des Bindemittels. Wird zur Erhöhung der Packungsdichte jedoch der Feinstsand erhöht, so muss auch der Bindemittelanteil steigen, um das Feinkorn zu binden und den angemischten Mörtel oder Beton nicht zu steif werden zu lassen. Es muss also ein sinnvoller Kompromiss aus Packungsdichte und Feinanteil gefunden werden.

Art der Zuschlagstoffe

Die Eigenschaften eines Betonzuschlags sind abhängig von der Art und der Beschaffenheit des Gesteins, aus denen der Zuschlag besteht. Dieser muss aber so fest sein, dass er die Herstellung eines Betons der erforderlichen Festigkeit ermöglicht.

Normalzuschlag

Zuschläge mit einer Rohdichte von 2200 bis 3200 kg/m³ werden als Normalzuschläge bezeichnet. Für diese verwendet man vorwiegend natürliche Zuschlagstoffe wie den kugeligen und glatten Sand (bis 2 mm Korngröße) und Kies aus Flussablagerungen und Moränen. Daneben gibt es aus Steinbrüchen gebrochenen Zuschlag wie Schotter, Splitt, Brechsand und Füller (Gesteinsmehl). Aber auch künstliche Zuschlagsstoffe wie Hochofenschlacke, Klinkerbruch und recycelter Betonsplitt sind möglich.

Leichtzuschlag

Zuschläge mit einer Rohdichte von weniger als 2200 kg/m³ werden als Leichtzuschläge bezeichnet und bei Leichtbeton, Leichtmörteln eingesetzt. Als natürliche Zuschlagstoffe verwendet man dabei z. B. Bims, Tuff, Lavasand, Lavakies und Kieselgur sowie als künstliche Zuschläge z. B. Blähschiefer, Blähton, Blähglas, Blähglimmer, Blähperlite, Steinkohlenflugasche, Ziegelsplitt, Hüttenbims (Hüttensandbims) und Kesselsand. In speziellen Werktrockenmörteln (z. B. Fliesenklebern) werden auch Mikrohohlkugeln aus Glas, Keramik oder Kunststoff eingesetzt.

Schwerzuschlag

Zuschläge mit einer Rohdichte größer als 3200 kg/m³ werden als Schwerzuschläge bezeichnet und bei Schwerbeton eingesetzt. Als natürliche Zuschlagstoffe verwendet man dabei z. B. Schwerspat (Baryt), Magnetit, Hämatit und Limonit sowie als künstliche Zuschläge z. B. Schrott und Schwermetallschlacken.

Gründung

Die Gründung bezeichnet im Bauwesen alle baulichen Maßnahmen und Konstruktionen am Übergang zwischen Bauwerk und Baugrund, welche der Übertragung der Bauwerkslasten in den Baugrund dienen. Der Begriff wird sowohl für die Baukonstruktion als solche (Gründungskörper), als auch für deren Herstellung (Gründungsverfahren) verwendet.

Bestandteil der Gründung ist einerseits das Fundament, das ist der Teil des Bauwerks, welcher mit dem Untergrund in Kontakt steht und zur Übertragung der Last in geeigneter Weise zu konstruieren ist. Damit andererseits die Last auch sicher aufgenommen werden kann, muss der Untergrund entsprechend vorbereitet werden, hierbei gibt es eine Vielzahl an Verfahren zur Bodenverbesserung. Gründungen nahe der Oberfläche werden unter dem Begriff Flachgründung zusammengefasst, während tief in den Untergrund reichende Gründungen als Tiefgründung bezeichnet werden. Die Gründungssohle bezeichnet die Fläche, mit der das Fundament auf dem Baugrund aufliegt.

Die wesentliche Herausforderung bei der Gründung besteht darin, dass die aus der Last des Bauwerks resultierende Kompression des Bodens (Setzung) nicht zu Nachteilen für das Bauwerk oder die Umgebung führen darf. Bei ungeeigneter Ausführung der Gründung kann das Bauwerk übermäßig im Boden versinken, kippen, oder es können Risse auftreten. Besonderes Schadenspotential haben hierbei ungleichförmige Setzungen, d. h. das Bauwerk sinkt an einer Stelle weiter ab als an einer anderen. Die Kompression des Bodens kann außerdem auch Setzungen an benachbarten Bauwerken hervorrufen, wobei der Einfluss mit zunehmender Entfernung sinkt. Außerdem kann die Auflast zu einem Versagen durch Abgleiten des Bodens führen (Grundbruch).

Das Ziel des verwendeten Gründungsverfahrens ist also, die Setzungen auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen und die oben genannten Schäden zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere durch eine großflächige Verteilung der Bauwerkslast mithilfe der Fundamente sowie durch die Sicherstellung einer ausreichenden Steifigkeit des Baugrunds auf Höhe der Gründungssohle. Dabei steigt der Aufwand für die Gründung mit zunehmender Last des Bauwerks und abnehmender Eignung des Baugrunds.

Die Beschaffenheit des vorliegenden Baugrunds hat einen entscheidenden Einfluss auf die geeigneten Gründungsverfahren. Für die Errichtung der Fundamente muss der Untergrund eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen, d. h. die Bauwerkslasten ohne ein Auftreten zu großer Setzungen oder eines Grundbruchs aufnehmen können. Das Spektrum reicht hierbei von Fels, welcher die höchste Tragfähigkeit aufweist, über Kies und Sand bis hin zu bindigen Böden, welche große und lang anhaltende Setzungen aufweisen und besonders aufwändige Gründungen erfordern. Der Bodenaufbau und die Eigenschaften des Baugrunds sowie die Grundwassersituation müssen daher vor Beginn der Baumaßnahme erkundet werden.

Reicht die Tragfähigkeit des Bodens für das geplante Bauvorhaben nicht aus, so bestehen folgende Lösungsmöglichkeiten:[3.1]

  • Verbesserung der Eigenschaften des Bodens: Bei einer Bodenverdichtung findet die Kompression des Bodens bereits im Vorfeld statt, wodurch später die Setzungen am Bauwerk verringert werden. Eine weitreichendere Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens kann durch verschiedene Verfahren der Bodenverfestigung erzielt werden, beispielsweise durch Hochdruckbodenvermörtelung, Rüttelstopfverdichtung oder verschiedene Arten der Baugrundinjektion.[4.1]
  • Abtragen des nicht ausreichend tragfähigen Bodens: Dies ist insbesondere bei einer geringen Mächtigkeit der betreffenden Schicht beziehungsweise einer in geringer Tiefe darunter liegenden, ausreichend tragfähigen Schicht sinnvoll. Der abgetragene Boden kann dann durch geeignetes Schüttmaterial (bspw. Sand, Schotter) ersetzt werden (Bodenaustausch) oder die Einbindetiefe des Fundamentes kann vergrößert werden, sodass die Gründungssohle in der tragfähigen Schicht zu liegen kommt.
  • Der nicht tragfähige Boden kann ohne ein Abtragen mit einer von oben eingebrachten Tiefgründung überbrückt werden, siehe unten.

Außerdem ist der Einfluss des Grundwassers zu berücksichtigen. Hierbei kann es erforderlich sein, im Rahmen der Wasserhaltung z. B. die Durchlässigkeit des Bodens zu erhöhen (Abbau von Porenwasserüberdruck in bindigen Böden). Andererseits können auch Abdichtungen erforderlich sein, um den Einfluss von Sickerströmungen zu beherrschen und Ausspülungen zu vermeiden.

Flachgründung

Hauptartikel: Flachgründung

Das am häufigsten verwendete Verfahren ist die Flachgründung. Hierbei werden die Bauwerkslasten nahe der Erdoberfläche, unmittelbar unterhalb des Bauwerks, auf den Baugrund aufgebracht. Die wesentliche Idee hierbei ist, die Bauwerkslast über eine große horizontale Fläche zu verteilen. Eine Flachgründung ist vergleichsweise kostengünstig, bei hohen Lasten und/oder einer geringen Tragfähigkeit der oberen Bodenschichten aber möglicherweise nicht ausreichend.

Das Prinzip, die Bauwerkslast flächig auf den Untergrund zu verteilen wird allgemein auch als Flächengründung bezeichnet. Hierbei gibt es aber auch Tiefgründungen, welche auf demselben Prinzip beruhen und daher ebenfalls zu den Flächengründungen zählen.[5.1]

Je nach den örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen kann eine Flachgründung ganz unterschiedliche Formen annehmen. Zu den Flachgründungen zählen:

  • Einzelfundament/Punktfundament
  • Köcherfundament
  • Streifenfundament
  • Fundamentplatte/Gründungsplatte
  • Kellerwanne

Tiefgründungen bestehen aus senkrechten Bauteilen, welche tief in den Baugrund hineinreichen. Die Bauwerkslasten werden hierbei nicht nur über die Gründungssohle, sondern gegebenenfalls auch zusätzlich über die Seitenflächen des Gründungskörpers abgetragen. Bei Pfahlgründungen geschieht dies beispielsweise über die Mantelfläche, als sogenannte Mantelreibung. Besitzen die oberflächennahen Bodenschichten keine ausreichende Tragfähigkeit, so können diese durch eine Tiefgründung gewissermaßen überbrückt werden, bis in größerer Tiefe Schichten mit höherer Tragfähigkeit vorliegen. Insgesamt weisen Tiefgründungen in aller Regel geringere Setzungen als Flachgründungen auf. Sie sind jedoch aufwändiger und werden daher nur eingesetzt, wenn eine Flachgründung aufgrund der hohen Bauwerkslasten und/oder ungünstigen Untergrundverhältnissen nicht infrage kommt.

Zu den Tiefgründungen zählen:

  • Pfahlgründung
  • Bohrpfahlwand, Schlitzwand, Fräswand
  • Kastengründung (Pfahl- und Schlitzwandkästen, Spundwandkästen)
  • Brunnengründung
  • Senkkasten
  • Kombinierte Pfahl-Platten-Gründung

Bei der Gründung ist das Ausheben einer Baugrube zum Erreichen der Gründungssohle und ggf. dem Bau von Kellergeschossen wesentlich. Während bei der Flachgründung die Fundamente von der Gründungssohle ausgehend aufgebaut werden, werden Tiefgründungen in der Regel von oben in den Boden eingebracht (bspw. Bohren, Rammen).

Ab einer bestimmten Tiefe muss neben der Gründungsfläche Platz für den Arbeitsraum vorgesehen werden. Eine nicht verbaute Baugrube schließt ringsum mit einer Böschung ab, während eine verbaute Baugrube durch eine Trägerbohlwand, Spundwand oder ähnliche Maßnahmen gegen abrutschendes Erdreich gesichert wird. Der Arbeitsraum wird nach Fertigstellung der Fundamente und des Kellers wieder verfüllt.

Während bei Flachgründungen die Baugrube wieder verfüllt und der Verbau entfernt wird, besteht bei Schlitzwänden und Bohrpfahlwänden die Möglichkeit, diese sowohl für den Baugrubenverbau als auch für die Gründung zu verwenden.

Träger

Sind (üblicherweise horizontale) Balken, die Lasten ableiten und so das Bauwerk "tragen". 

Trockenbau

Trockenbau bezeichnet die Herstellung oft raumbegrenzender, aber nicht tragender Bauteile im Bauwesen, die durch Zusammenfügen industriell gefertigter Halbzeuge erfolgt. Es werden überwiegend plattenförmige Bauteile durch Nageln, Schrauben, Stecken oder Kleben verbunden. Auf den Einsatz wasserhaltiger Baustoffe wie Mörtel, Lehm, Beton oder Putz kann weitgehend verzichtet werden. Trockenbauarbeiten werden dem Ausbau des Gebäudes zugerechnet.

Der Trockenbau grenzt sich insofern gegen den Betonbau, Mauerwerksbau und Lehmbau ab. Trockenbau ist eine Montagebauweise und zugleich eine Leichtbauweise. Die Trockenbauweise ermöglicht es, bauphysikalische Anforderungen bezüglich Wärme-, Kälte-, Schall-, Brand-, Feuchte-, Strahlenschutz und Schlagsicherheit flexibel und modular zu erfüllen. 

Zur Trockenbauweise gehören:

Deckenbekleidungen und abgehängte Decken als plane, gegliederte oder gewölbte, fugenlose oder reglementierte Flächen aus unterschiedlichen Materialien, Formen und Systemen, u. a. als Dekor-, Metall-, Kassetten-, Raster-, Gitter-, Waben-, Lamellen-, Paneel Decken. Sonderausführungen, z. B. als Akustik-, Licht-, Lüftungs-, Klimadecken. Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton, Holz, Glas und Blech, sowie aus Holzwerkstoff-, Kunststoff-, Gipsfaser-, Mineralfaser-, Zementfaser-, Fiber-, Calciumsilikat-, Holzwolle-Leichtbau- und beschichteten Hartschaumplatten (Bauplatten) bestehen. Es sind auch Leichtbauplatten mit Leichtzuschlägen wie Perlit erhältlich. Wandverkleidung, Montagebandes gerade, geschwungen oder gebogene Flächen aus unterschiedlichen Materialien und Systemen, einschalig oder mehrschalig beplankt u. a. als raumteilende, feste oder umsetzbare Ständerwände, Flur- und Wohnungstrennwände Installationswände (auch Vorwandinstallation), WC-Trennwände. Die Bekleidung kann u. a. aus Gipskarton-Platten, Gipsfaser-Platten, Lehmbauplatten, Holz, Holzwerkstoff, Metall und Kunststoff bestehen. Sonstige Verkleidungen freistehend oder direkt angesetzt, ohne bzw. mit Unterkonstruktion, z. B. feucht gemörtelt (Ansetzbinder), geklebt, ggf. mit zusätzlicher Dämmung, u. a. als Trockenputze, montierter Trockenstuck, Vorsatzschalen, Verkofferungen, Schürzen und Abschottungen Boden Systeme als Doppel-, Hohlraumböden bzw. Installationsböden, Trockenunterböden (Trockenestriche) Belag u. a. aus Gipskarton, Gipsfaser, Calciumsilikat, Holzwerkstoff, Stahl, Estrich, Metallwannen mit mineralischer Füllung, armiertem Leichtbeton; Oberbeläge z. B. auf Linoleum, Parkett, Nadelfilz, Teppich Einbauten in vorgenannte Konstruktionen, z. B. Unter- bzw. Tragkonstruktionen für erhöhte Lasten (Decke, bzw. Wand), Leuchten (ohne Verkabelung), Lüftungsauslässe, Zargen für Türen und Fenster, Türen (einschließlich Beschlag)Einfache Dämmungen und Isolierungen für vorgenannte Konstruktionen oder als separate Leistung u. a. aus Mineralwolle (Steinwolle oder Glaswolle) und Naturfasern, Baum-, Schafwolle, Flachs, Kork, Schaumglas, Perlit, Hartschäumen, Sperren und Dampfbremsen aus Metall und Kunststoff Raum-im-Raum-Systeme als selbst tragende und freistehende Raumsysteme in modularer Bauweise, allein stehend oder angeschlossen an bestehende Bauteile, zur Konstruktion von Sanitärzellen, Schallschutzkabinen, Besprechungsräumen oder Meisterbüros, zur Kapselung von Industriemaschinen, Wohnraumerweiterung oder für Fluchttunnel mit erhöhten Anforderungen an den Brandschutz

Wasser in geringerer Menge als beim klassischen Mauerwerksbau wird zum Anmischen der Spachtelmasse zum Füllen von Fugen und Anschlüssen der Gipskartonplatten und Gipswandbauplatten benötigt. Ebenso für den Klebmörtel von Gipsdielen. Gipshaltige Materialien haben in der Regel eine kurze Trockenzeit und sind schon nach rund 24 Stunden durch Schleifen, Streichen, Tapezieren u. a. bearbeitbare.

Trockenbau in Feuchträumen

Häusliche Küchen und Bäder zählen nicht zu den Feuchträumen im engeren Sinne (Beanspruchungsklasse A0). In Bereichen, die gelegentlich der Feuchtigkeit ausgesetzt werden können, werden häufig Gipsfaserplatten oder Gipskartonplatten mit hydrophobiertem Kern bzw. imprägniertem Karton verwendet. Letztere werden auch Feuchtraumplatten genannt, sind häufig grün gefärbt und eignen sich nicht bei einer relativen Luftfeuchte, die ständig über 70 % liegt. In Bereichen, die vorübergehend Spritzwasser oder stehendem Wasser ausgesetzt sind, können diese Platten durch eine flüssige oder eine bahnen förmige Abdichtung geschützt werden.[1]

In Konstruktionen, die über längere Zeiträume durchfeuchtet werden können, sollten keine gipshaltigen Bauplatten eingesetzt werden, da diese im feuchten Zustand ihre Festigkeit verlieren. Dies gilt für Nassräume wie gewerbliche Bäder, Großküchen, feuchte Kellerräume sowie für den Außenraum.

Häufig werden stattdessen zementhaltige Platten verwendet, die Leichtzuschläge wie Blähglas Granulat enthalten, um leichter handhabbar zu sein. Die Stabilität der Platten wird durch die Einbettung von Glasfaservlies erhöht. Das Zuschneiden ist teilweise mit dem Messer möglich. Sägeblätter sollten mit Hartmetall besetzt sein. Häufig ist neben der Verspachtelung auch das Verkleben der Stöße vorgesehen.[1]

Um eine feuchtebeständige Unterkonstruktion herzustellen, werden (Metall-)Profile mit der Korrosionsschutzklasse C3 oder C5 nach DIN EN ISO 12944 verwendet.

Wiederverfüllen

Sagt man, wenn Gräben oder Vertiefungen nach dem Ausheben wieder mit Material aufgefüllt werden, insbesondere entlang des Fundaments. 

Pfettendach

Das Pfettendach (auch Rofendach) ist eine der traditionellen Dachkonstruktionen zur Herstellung eines geneigten Daches. Sein namensgebendes Hauptmerkmal sind die waagerechten Pfetten, auf denen die geneigten Dachsparren aufliegen.  Das Pfettendach besteht aus mehreren, hintereinander quer zur Firstrichtung gestaffelten Sparren, die auch als Rofen bezeichnet werden. Diese liegen auf den Pfetten (auch Rofenunterzüge)auf, welche die Lasten nach unten abtragen. Beim hölzernen Pfettendach geschieht dies in der Regel mittels einer Kerve oder einem Sattel: ein 2 bis 4 cm tiefer Ausschnitt im Sparren sorgt für Halt auf der Pfette.[4] Als zusätzliche Sicherung dient bei traditionellen Konstruktionen ein Sparrennagel. Heute existieren auch sogenannte Sparrenpfettenanker als Holz-Verbinder. Beim Pfettendach können die Sparren der gegenüberliegenden Dachflächen (Sparrenlagen) – anders als beim Sparrendach – auch versetzt liegen. Ein zusammengehöriges Sparrenpaar ist nicht erforderlich. Insofern eignet sich das Pfettendach-Konstruktionsprinzip für folgende Dachformen: Flachdach, Pultdach, Satteldach, Shed- oder Sägedach, Mansarddach, Walmdach, Turmdach, Zeltdach und Pyramidendach. Das Pultdach wird auch als die ursprüngliche Form der Pfettentragwerke betrachtet, das Pfettendach als Satteldach ist insofern die Kombination zweier Pultdächer mit einer gemeinsamen Firstpfette.[

Spanplatte

Spanplatten werden aus kleinen Holzteilen (Spänen) und Bindemittel hergestellt (DIN EN 309). Man unterscheidet je nach Ausrichtung und Größe der Späne zwischen Langpressspanplatten (OSB), Flachpressplatten (P1 – P7, ehemals FPY) und Strangpressplatten (ES und ET).

Flachpressplatten sind die größte und bekannteste Untergruppe der Spanplatten und der Holzspanwerkstoffe insgesamt. Sie bestehen aus unterschiedlich großen beleimten Spänen, die in zumeist drei bis fünf Schichten zu Mehrschichtplatten verpresst werden. Die äußeren Schichten bestehen dabei fast immer aus dem feineren Spanmaterial, insbesondere wenn sie anschließend zu dekorativen Zwecken beschichtet werden (zum Beispiel im Möbelbau). Da der massive Holzverbund aufgehoben ist, haben diese Platten in Richtung der Plattenebene, also Länge und Breite der Platte, nahezu die gleichen Quell- und Schwindeigenschaften, allerdings auch wesentlich geringere Festigkeiten als Vollholz.

Die Einteilung der Spanplatten erfolgt nach DIN EN 312, unterschieden nach Festigkeit und Feuchtebeständigkeit (früher V 20, V 100 und V 100 G).

Sturz

Ein Sturz ist in der Architektur der waagerechte obere Abschluss einer Tür- oder Fensteröffnung

Die ersten Tür- oder Fensterstürze waren wahrscheinlich hölzerne Balken. Später wurden sie durch aufwändiger zu bearbeitende Werksteine abgelöst, die in Einzelfällen monumentale Abmessungen erreichen konnten.

Um einen steinernen Sturz gegen Durchbrechen zu entlasten, kann er mit einem Entlastungsbogen überspannt sein. Die gegenüber der Balkenwirkung statisch günstigere Bogenwirkung kann innerhalb eines geraden Sturzes auch als scheitrechter Bogen (scheitrechter Sturz[7]) ausgebildet sein.

Das vor allem als barockes Gestaltungsprinzip verstandene Motiv der Ohrung geht konstruktiv auf den seitlich über die Fenster- oder Türöffnung hinausreichenden Sturz zurück. Hauptartikel → Ohrung (Ornament)

Die herausgehobene Position des Sturzes vor allem über Portalen und Haustüren hat in der Architektur zu besonderen Gestaltungen geführt, oftmals wurde der Sturz auch zum Träger von Inschriften, Wappen oder Bildprogrammen.

Das Bauprinzip des Sturzes wird auch auf andere Bauteile als Türen und Fenster Abschlüsse übertragen, etwa auf offene Kamine, wo der Sturz die Kaminhaube abfängt.

Moderne Technik

Im modernen Bauwesen gibt es beim Sturz verschiedene vorgefertigte Varianten: den Ziegelsturz, den Betonsturz und den Stahlsturz. Wenn mit vorgeblendeten Kalksand- oder Zementsteinen gearbeitet wird, verwendet man in der Regel Beton- oder Stahlstürze, bei der Arbeit mit Back- oder Leichtbackstein manchmal Tonstürze.

  • Vorgefertigte Betonstürze gibt es in verschiedenen Breiten und Längen. Sie werden aber auch vor Ort als Stahlbetonbalken passend gegossen.
  • Ziegelstürze gibt es vorgefertigt in den verschiedenen Breiten wie das Mauerwerk und verschiedenen Längen.
  • Stahlstürze werden über Träger realisiert.
  • Für Mauerwerk aus Porenbeton gibt es vorgefertigte bewehrte Sturze aus Porenbeton mit standardisierten Abmessungen.

Sobald das Mauerwerk eine gewisse Breite überschreitet, werden oft zwei oder mehr Stürze nebeneinander gelegt.

Einzelnachweise und Fußnoten siehe unter Quellenangaben