Gala - Grundstücksmauer

Die Freistellungsgrenze von Mauern einschließlich Stützmauen und Einfriedungen beläuft sich auf eine Höhe von 2,0 m. Gemessen wird die Höhe von der Geländeoberfläche auf dem Grundstück am Standort der Einfriedung. 

Erläuterung:

Zäune und tote Einfriedungen bis 1,50 m Höhe dürfen direkt an der Grundstücksgrenze stehen; höhere Einfriedungen erfordern einen Grenzabstand in Höhe des 1,50 m überschreitenden Teils. Zäune und Mauern bis 2 m Höhe sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei (genehmigungsfrei). 

Eine Grundstücksmauer dient als physische Barriere gegen Eindringlinge, Einbrecher und andere Unbefugte, die Ihr Grundstück ohne Ihre Erlaubnis betreten möchten . Für Familien mit Kindern oder Haustieren bietet eine Grundstücksmauer Sicherheit und schützt sie vor Unfällen und Verletzungen. 

Möglichkeiten:

Trockenmauer, Gabione, Gartenmauer mit Holsteinen, Gartenmauer mit Mauerstein, Natursteinmauer, Steck-Mauer-Systemen, Mauer aus Schalungssteinen, Betonmauersteine, Naturstein-Gartenmauer,